Urteil

Sparkassen dürfen Girokonten nicht kündigen

Veröffentlicht:

NÜRNBERG. Sparkassen dürfen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg Girokonten von Kunden grundsätzlich nicht kündigen. Eine anderslautende Klausel in den AGB der Sparkassen sei unwirksam.

Die Klausel, wonach Girokonten "jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist" gekündigt werden können, "soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen", verstoße gegen das gesetzliche Transparenzgebot, weil sie nicht ausreichend klar und verständlich sei und deswegen den Bankkunden unangemessen benachteilige.

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte Anstoß an dem Passus in den Geschäftsbedingungen genommen und geklagt. (dpa)

Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 3 U 2038/13

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

MB-Hauptversammlung

Johna: Klinikreform ist ein Großversuch ohne Folgeabschätzung

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen