Direkt zum Inhaltsbereich

Steuern

Spende an den Papst nicht absetzbar

Veröffentlicht:

KÖLN. Eine Spende an den Papst ist in Deutschland nicht steuerlich absetzbar. Das hat das Kölner Finanzgericht entschieden. Geklagt hatte eine Steuerberatungsgesellschaft, deren Geschäftsführer Papst Benedikt XVI. in einer Audienz einen Scheck über 50.000 Euro überreicht hatte.

Das Unternehmen bekam eine Spendenbescheinigung, ausgestellt vom "Staatssekretär seiner Heiligkeit" am Ausstellungsort Vatikan.

Eine Spende kann laut Gericht nur steuermindernd berücksichtigt werden, wenn der Empfänger eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle ist, die in einem EU-Mitgliedsland liegt. Diese Voraussetzungen seien bei einer Spende unmittelbar an den Papst nicht erfüllt. Die Revision beim Bundesfinanzhof ist zugelassen. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Wann sich Weltraum-Investments lohnen

Deutsche Apother- und Ärztebank

Apobank vereint Kreditkarte und Organspendeausweis

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps von hausärztlichen Anwendern

Wenn Kollege KI in der Arztpraxis „assistiert“

DGIM 2026

Bewusstseinsstörungen: Der internistische Blick

Lesetipps
Ältere Frau versucht, sich mit einem Fan abzukühlen.

© solidcolours/Getty Images/iStock

Tipps

Sommerhitze: Das ist wichtig bei älteren Patienten