Neue Fachgesellschaft

Spezialisierte Steuerberater für Heilberufler

Veröffentlicht:

BERLIN. Steuerliche Fragen im Gesundheitswesen berühren häufig wirtschaftliche, berufsrechtliche und juristische Themen: Wieviel ist meine Praxis wert? Sind meine Verträge nach dem neuen Antikorruptionsgesetz strafrechtlich bedenklich? Was bedeutet die Einführung von Pflegegraden für unseren Pflegedienst?

Um Ärzte und Apotheker, und Pflegedienste und andere Vertreter der Gesundheitsberufe angemessen steuerlich beraten zu können, hat sich die Deutsche Gesellschaft selbstständiger Fachberater für das Gesundheitswesen (DGSFG) gegründet.

Als erste Gesellschaft vereint die DGSFG nach eigenen Angaben ausschließlich vom deutschen Steuerfachverband geprüfte Fachberater für das Gesundheitswesen. Fachberater der DGSFG beherrschten neben dem Steuerrecht auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Besonderheiten der Gesundheitsbranche. Die Fachberater für das Gesundheitswesen besäßen eine hochspezialisierte Zusatz-Ausbildung für Steuerberater. Die 120-stündige Ausbildung vermittle vor allem rechtliches und betriebswirtschaftliches Wissen im Gesundheitswesen. (maw)

Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verordnung formal fehlerhaft

KBV kritisiert Regress-Urteil des Bundessozialgerichts

Lesetipps
Rezeptunterschrift? Immer eigenhändig. Immer!

© detailblick-foto / stock.adobe.com

Bundessozialgericht

Rezeptunterschrift gestempelt: Internist drohen 1,24 Millionen Euro Regress

Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte

© Daniel Karmann/dpa

Stichtage rücken näher

Warum es sich für Praxen lohnt, vor dem 1. Oktober in die ePA einzusteigen