Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Laborbetrugs
KÖLN (iss). In Köln geht die Staatsanwaltschaft gegen 360 niedergelassene Ärzte wegen der Falschabrechnung von Laborleistungen vor. "Wir ermitteln in diesen Fällen, weil ein konkreter Verdacht besteht", sagt Oberstaatsanwalt Günther Feld. Die Ermittlungen laufen bereits seit sieben Jahren, zu Einzelheiten will sich Feld nicht äußern.
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Hunderte Ärzte die Visier: die Staatsanwaltschaft in Köln.
© Eduard Bopp / imago
Im Zentrum der Verfahren steht die Abrechnung von Laborleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ein wesentlicher Vorwurf: Die Ärzte haben Ziffern des Speziallaborkapitels M III und M IV in Anschlag gebracht, ohne die Voraussetzung der persönlichen Leistungserbringung zu erfüllen.
Die Verfahren stehen offensichtlich in Zusammenhang mit den Ermittlungen der Staatsanwälte in Hessen, die schon vor mehreren Jahren für Aufsehen sorgten.
"Es geht um ein Strukturproblem, nicht ein Abrechnungsproblem", sagt der ärztliche Geschäftsführer der Ärztekammer Nordrhein Dr. Robert Schäfer.
Jetzt räche sich, dass die Politik es über Jahre versäumt habe, die veraltete GOÄ endlich zu reformieren. Die GOÄ trage der Automatisierung der Analyseverfahren im Laborbereich keine Rechnung.
Es sei Unsinn, den Ärzten vorzuwerfen, dass sie nicht neben dem Analysegerät gestanden hätten. "Die Anwesenheit des Arztes führt nicht zu einem besseren oder schlechteren Ergebnis", betont Schäfer.
Das eigentliche Problem sei die völlige Überbewertung der automatisierten Leistungen und die Unterbewertung der ärztlichen Leistungen wie der Auswertung der Analyseergebnisse. "Wir brauchen hier eine Neubewertung", fordert er.
Einige Ermittlungsverfahren sind inzwischen eingestellt worden, nachdem betroffene Ärzte Geldauflagen in unterschiedlicher Höhe akzeptiert haben, bestätigt Staatsanwalt Feld.
Rechtsanwälte der Mediziner beklagen, dass die Staatsanwaltschaft offenbar kein Interesse an einem Musterverfahren hat und statt dessen auf die Einstellung der Verfahren gegen Geldbuße setzt.
"Nach der gutachterlichen Überprüfung der Sachverhalte ist man zu der Auffassung gelangt, dass die Ärzte der Einstellung nicht mehr zustimmen sollen, da kein rechtswidriges Verhalten vorliegt", empfiehlt der Kölner Rechtsanwalt Uwe Hohmann.