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Startet die Teleradiologie jetzt durch?

Eine einzige Zulassung fehlte einem Teleradiologie-Netz mit Sitz im Saarland, um bundesweit tätig zu sein. Nun hat das Netz endlich eine Einigung erzielt - mit Strahlkraft für andere Telemedizinprojekte.

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Die Bilddiagnostik gilt als einer der Klassiker der Telemedizin.

Die Bilddiagnostik gilt als einer der Klassiker der Telemedizin.

© Reif & Möller

NEU-ISENBURG. Ein Meilenstein für die Teleradiologie und vielleicht auch allgemein die Telemedizin? Die Einigung in einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Gewerbeaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) und der Reif & Möller diagnostic-network ag geht zumindest in diese Richtung.

Wie das Teleradiologie-Netzwerk mitteilt, können durch den Vergleich nun nämlich auch in NRW Teleradiologie-Netze tätig werden, die ihren Sitz in einem anderen Bundesland haben.

Nordrhein-Westfalen sei das letzte der 16 Bundesländer gewesen, das sich gegen eine solche Zulassung gesperrt habe.

Der Weg zu diesem Vergleich war nach Angaben des Unternehmens mit Sitz im Saarland nicht ganz einfach. Reif & Möller ist als bundesweites Teleradiologie-Netzwerk tätig. Mehr als 30 Radiologen arbeiten für über 50 Kliniken und übernehmen die Fernbefundung.

Innerhalb einer Stunde beim Patienten

In NRW allerdings untersagte die Gewerbeaufsicht dem Netz seit 2004, Kliniken vor Ort ihre teleradiologischen Dienste anzubieten.

Der Grund: Die Gewerbeaufsicht NRW habe die Deutsche Röntgenverordnung (RöV) wesentlich strenger ausgelegt, als dies andere Bundesländer tun, sagt Dr. Torsten Möller, selbst Radiologe und Vorstand bei Reif & Möller. Dabei geht es um nur eine Formulierung in der Verordnung.

Diese lässt nämlich die Teleradiologie ausdrücklich zu, besagt aber in Paragraf 3, dass der befundende Radiologe innerhalb eines "für eine Notfallversorgung erforderlichen Zeitraumes" vor Ort sein muss.

Laut Möller heißt dass, der Radiologe muss mindestens innerhalb einer Stunde beim Patienten sein. Wobei die Verordnung - ebenfalls in Paragraf 3 (Absatz 4) - erlaubt, dass "in begründeten Fällen" der befundende Teleradiologe durch einen anderen Radiologen vor Ort vertreten wird.

Kollegen vor Ort

Genau in letzterem Punkt lag aber offenbar das Spannungsfeld zwischen Gewerbeaufsicht und dem saarländischen Teleradiologie-Netz. Wie Möller erklärt, sollte in NRW nur der Radiologe auch die teleradiologische Befundung vornehmen dürfen, der selbst im Notfall vor Ort beim Patienten sein kann.

In dem nun hergestellten Kompromiss sei es hauptsächlich um die Frage gegangen: "Was unterscheidet einen Teleradiologen von einem anderen Radiologen?", so Möller.

"Fachlich nichts. Wir konnten belegen, dass wir Kollegen haben, die vor Ort ein MRT stehen haben und den normalen Dienst in der Klinik übernehmen", sagt Möller.

Dieser Kollege würde dann auch den Notfalldienst übernehmen. "Wir haben den Fall, dass ein Teleradiologe zu einem Notfall vor Ort kommen muss, auch bisher noch nicht einmal gehabt." Und das Unternehmen gebe es immerhin schon seit dem Jahr 2000.

Gehört der Teleradiologie die Zukunft auf dem Land?

Auf die Frage, ob von der Einigung die Telemedizin generell profitiert, antwortet Möller ganz klar mit "Ja". Das Problem der kleineren Kliniken sei ja gerade, dass sie nicht immer über eine eigene radiologische Abteilung verfügten und auch nicht immer durch niedergelassene Radiologen vor Ort rund um die Uhr versorgt werden könnten.

Möller: "Ich denke dass ohne die Teleradiologie auf Dauer eine hochdiagnostische Versorgung gerade im ländlichen Bereich nicht möglich sein wird." Und das sei in anderen telemedizinischen Bereichen ganz ähnlich.

Dabei stellt Möller noch einmal klar, dass das Unternehmen nicht die niedergelassenen Radiologen vor Ort ersetzen will. Ziel sei vielmehr eine gemeinschaftliche Versorgung. "Gerade auch um die Versorgung außerhalb der Dienstzeiten und im Krankheitsfall zu sichern." (reh)

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