Sterbehilfe

Sterbewilliger Ehemann mit Insulin getötet - Bundesgerichtshof spricht Frau frei

Der Bundesgerichtshof spricht eine Frau frei, die ihrem Mann eine tödliche Überdosis Insulin gespritzt hat. Laut BGH habe sie ihren Mann nicht durch aktives Tun getötet. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht dadurch den „Damm zur aktiven Sterbehilfe gebrochen“.

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Frau freigesprochen, die ihrem bettlägerigen Ehemann auf dessen Wunsch eine tödliche Überdosis Insulin gespritzt hatte.

Die frühere Krankenschwester habe sich „unter keinem Gesichtspunkt strafbar gemacht“, entschied der 6. Strafsenat in Leipzig. Sie habe ihren Mann nicht durch aktives Tun getötet. Ihr Verhalten stelle sich vielmehr als straflose Beihilfe zum Suizid dar, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss vom 28. Juni.

Das Landgericht Stendal hatte die Frau im November 2020 wegen Tötung auf Verlangen zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Ihr Mann habe sein Leben in ihre Hand gelegt. Laut BGH wird das „den Besonderheiten des Falles nicht gerecht“.

Nicht sie, sondern der seit Jahren kranke Mann, der schon länger sterben wollte, habe das Geschehen beherrscht. Er sei auch noch eine Weile bei Bewusstsein gewesen und hätte darum bitten können, den Notruf zu wählen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht dadurch den „Damm zur aktiven Sterbehilfe gebrochen“. „Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung das strafrechtliche Verbot der Tötung auf Verlangen de facto aufgehoben“, kritisierte Vorstand Eugen Brysch. (dpa)

Bundesgerichtshof, Az.: 6 StR 68/21

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