Steuer für zweite Wohnung ist zulässig
KARLSRUHE (dpa). Die Zweitwohnungssteuer ist zulässig. Das hat das Bundesverfassungsgerichts entschieden. Damit hat es die Verfassungsbeschwerden eines Polizeibeamten aus Bayern sowie eines Studenten aus Aachen nicht zur Entscheidung angenommen. Aus Sicht der Karlsruher Richter verstößt die Zweitwohnungssteuer nicht gegen die Grundrechte.
Az.: 1 BvR 529/09 und 1 BvR 2664/09