Steuerbescheide - Einspruch ist ratsam
NEU-ISENBURG (juk). Gegen die Steuerbescheide ab dem Jahr 2005 sollten niedergelassene Ärzte Einspruch einlegen. Denn es sind Verfahren vor Finanzgerichten anhängig, die sich gegen die Regelungen des Alterseinkünftegesetzes wenden.