Steuerbescheide werden nur noch vorläufig erlassen
NEU-ISENBURG (eb). Ärzte, die gegen die beschränkte Abziehbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen vorgehen wollen, brauchen deshalb keinen Einspruch beim Finanzamt einzulegen: Die Steuerbescheide werden jetzt nur vorläufig erteilt.