Direkt zum Inhaltsbereich

TIPP DES TAGES

Steuerschonender Schadenersatz

Veröffentlicht:

Ärzte müssen einen vom Steuerberater gezahlten Schadenersatz aufgrund eines Beratungsfehlers nach einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg nicht versteuern. Die Kosten eines Schadenersatzprozesses gegen einen Steuerberater, dessen "Gestaltungsberatung" fehlgeschlagen ist und bei dem Mandanten zu einer erhöhten Einkommensteuerzahlung geführt hat, können Ärzte hingegen nicht als Betriebsausgabe absetzen. Grund: Der Betrag diene "dem Ausgleich einer Vermögenseinbuße" und betreffe daher nicht die Erwerbs-, sondern Privatsphäre, so die Richter.

Az.: 1 V 44/08

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Wann sich Weltraum-Investments lohnen

Deutsche Apother- und Ärztebank

Apobank vereint Kreditkarte und Organspendeausweis

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps

Sommerhitze: Das ist wichtig bei älteren Patienten

Kürzer ist oft besser

Wann ein Antibiotikum früher abgesetzt werden kann

Lesetipps
Mehrere Menschen im Gespräch

© Jacob Lund / stock.adobe.com

Wohlbefinden stärken

Wie sich psychische Erkrankungen im Praxisteam vorbeugen lassen

Frau mit Restless-Legs-Syndrom liegt im Bett und wackelt mit den Beinen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Achtung vor RLS-Mimics

Restless-Legs-Syndrom: Mit 5 Kriterien zur Diagnose