TIPP DES TAGES

Steuerschonender Schadenersatz

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Ärzte müssen einen vom Steuerberater gezahlten Schadenersatz aufgrund eines Beratungsfehlers nach einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg nicht versteuern. Die Kosten eines Schadenersatzprozesses gegen einen Steuerberater, dessen "Gestaltungsberatung" fehlgeschlagen ist und bei dem Mandanten zu einer erhöhten Einkommensteuerzahlung geführt hat, können Ärzte hingegen nicht als Betriebsausgabe absetzen. Grund: Der Betrag diene "dem Ausgleich einer Vermögenseinbuße" und betreffe daher nicht die Erwerbs-, sondern Privatsphäre, so die Richter.

Az.: 1 V 44/08

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