Direkt zum Inhaltsbereich

TIPP DES TAGES

Steuerschonender Schadenersatz

Veröffentlicht:

Ärzte müssen einen vom Steuerberater gezahlten Schadenersatz aufgrund eines Beratungsfehlers nach einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg nicht versteuern. Die Kosten eines Schadenersatzprozesses gegen einen Steuerberater, dessen "Gestaltungsberatung" fehlgeschlagen ist und bei dem Mandanten zu einer erhöhten Einkommensteuerzahlung geführt hat, können Ärzte hingegen nicht als Betriebsausgabe absetzen. Grund: Der Betrag diene "dem Ausgleich einer Vermögenseinbuße" und betreffe daher nicht die Erwerbs-, sondern Privatsphäre, so die Richter.

Az.: 1 V 44/08

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Was wir aus unseren Fehlern gelernt haben

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Wie sich nachhaltige Geldanlage verändert hat

Praxiswissen Geldanlage

Anpassung des Portfolios: Warum weniger oft mehr ist

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Effekte der Klimaerwärmung

Hitze plus Waldbrandrauch erhöhen kardiovaskuläre Mortalität

Start-up

Kryokonservierung: Der Traum vom ewigen Leben

Lesetipps
Eine Lunge mit Viren.

© psdesign1 / stock.adobe.com

Metaanalyse

Atemwegsviren auch bei nichtakutem Asthma häufig nachweisbar