Straftäter darf Anwaltskosten nicht steuerlich absetzen

HAMBURG (dpa). Ein verurteilter Straftäter darf die Kosten für seinen Verteidiger in der Regel nicht steuerlich absetzen. Diese Ausgaben seien "als Folge kriminellen Verhaltens grundsätzlich der privat zu verantwortenden Unrechtssphäre zuzuordnen", erklärte das Finanzgericht Hamburg am Montag zur Begründung.

Veröffentlicht:

Der Kläger war den Angaben zufolge wegen Vermögensstraftaten zu einer Haftstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt worden. Weil das Finanzamt seine Rechtsanwaltskosten aus dem Strafprozess von mehr als 100 000 Euro bei der Einkommensteuerveranlagung nicht als Werbungskosten berücksichtigte, zog er vor das Finanzgericht.

Der 2. Senat wies die Klage jedoch ab: Die Kosten seien nur ausnahmsweise als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, "wenn die Tat gerade in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen wurde", hieß es. Der Kläger habe mit den Taten aber sein privates Vermögen mehren wollen. Auch als außergewöhnliche Belastung könnten die Kosten der Strafverteidigung nicht berücksichtigt werden: Weil das Verfahren unausweichliche Folge der geahndeten Tat sei, seien auch seine Kosten so eng mit dieser Tat verbunden, dass sie nicht als unvermeidbare Belastung angesehen werden könnten.

"Mit dieser Entscheidung hat der 2. Senat des Finanzgerichts Hamburg jenen Überlegungen eine Absage erteilt, die wegen der Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs zu Zivilprozesskosten im Urteil vom 12.5.2011 (Az. VI R 42/10) nun auch Strafverteidigungskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt sehen wollen", sagte ein Sprecher. Der 2. Senat hat die Revision an den Bundesfinanzhof zugelassen.

Az. 2 K 6/11

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Drei alltagstaugliche Techniken

Schlagfertiger werden: Tipps für das Praxisteam

„Ich mag es, wenn viel los ist“

Ärztin, Mutter, Forscherin: Diana Ernst tanzt gerne auf vielen Hochzeiten

Lesetipps
Ein Vater und seine Tochter sitzen am Steg eines Badesees

© Patrick Pleul/dpa

Epidemiologisches Bulletin

Steigende Temperaturen sorgen für Ausbreitung von Vibrionenarten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung