Streit mit Praxispartner rechtfertigt keinen Rauswurf
KÖLN (iss). Erhebliche Pflichtverletzungen des Partners einer Gemeinschaftspraxis allein sind kein Grund, ihn fristlos zu kündigen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
KÖLN (iss). Erhebliche Pflichtverletzungen des Partners einer Gemeinschaftspraxis allein sind kein Grund, ihn fristlos zu kündigen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
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