Streit um Arbeitszeit und Bereitschaft dauert an

BRÜSSEL (spe). Die EU-Staaten und das Europäische Parlament (EP) streiten weiter über eine Neufassung der EU-Arbeitszeitrichtlinie.

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Das EP war mit dem Angebot in die Verhandlungen gegangen, beim opt-out eine Übergangsregelung von bis zu sieben Jahren zu vereinbaren. Danach sollte es nach dem Willen der Abgeordneten kein Abweichen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden mehr geben.

Die EU-Länder zeigten jedoch keine Bereitschaft, auf die seit 1993 geltende Ausnahmeregelung zu verzichten, da diese von mehr als der Hälfte der Mitgliedstaaten genutzt würde, so Petr Necas, Sozialminister von Tschechien, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat. Für 15 der 27 EU-Länder sei die Möglichkeit der individualvertraglichen Arbeitszeitverlängerung ein "wichtiges Instrument" für eine flexible Arbeitszeitgestaltung etwa im Gesundheitswesen.

Keine Bewegung war auch in die Diskussion über die Anrechnung der Bereitschaftsdienstzeiten auf die Arbeitszeit gekommen. Das EP will, dass Bereitschaftsdienste grundsätzlich als Arbeitszeit gewertet werden.

Der Rat spricht sich dafür aus, nur die Phasen, in denen der Arbeitnehmer seinen Aufgaben tatsächlich nachgeht, der Arbeitszeit zuzuschlagen. Die inaktiven Phasen sollen als Ruhezeiten gelten. Diese strikte Haltung lehnt das Parlament ab, wenngleich die Verhandlungsführer des EP ein Entgegenkommen hinsichtlich einer flexiblen Berechnung der inaktiven Zeiten signalisiert hatten.

"Wir wollen eine Einigung, aber nicht um jeden Preis", kommentierte die SPD-Europaabgeordnete Mechthild Rothe den Ausgang der Verhandlungen aus Sicht des EP.

Die Frist für einen Kompromiss läuft Ende April ab. Nach Angaben von Rothe konnten sich die Delegationen bislang allerdings noch nicht auf einen Termin für ein abschließendes Treffen des Vermittlungsausschusses einigen.

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