Streit um Horst Schmidt geht weiter

WIESBADEN (ine). Der Rechtsstreit um das Bürgerbegehren zum Verkauf der Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) in Wiesbaden geht weiter.

Veröffentlicht:

Die Stadt hat eine Beschwerde gegen das Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichts beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt.

Die Richter hatten der Stadt Wiesbaden untersagt, den geplanten Kaufvertrag mit der privaten Rhön Klinikum AG vor Ablauf des Bürgerbegehrens am 5. April zu unterzeichnen.

Das Bündnis hätte damit Zeit, die laut Gemeindeordnung notwendigen 6200 Unterschriften zu sammeln. Nach Angaben der Stadt wäre das Risiko der Verlustübernahme bei Nichtzustandekommen des Vertrags mit Rhön bedenklich.

Das Angebot zur Annahme des ausgehandelten Vertrags zum Einstieg der Rhön Klinikum AG gilt bis 31. März 2012.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Angebot der MHH

Post-COVID: Digitale Reha-Beratung soll Hausärzte entlasten

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie rettet Ihre App Leben, Dr. Müller?

„Die eigene Einstellung überdenken“

Mehr Aufklärung, weniger Stigma: FASD richtig ansprechen

Lesetipps
Ärztin misst einer älteren Frau den Blutdruck

© goodluz / stock.adobe.com

Sechs große Studien ausgewertet

Metaanalyse: Intensive Blutdrucksenkung bringt mehr Nutzen als Schaden