Recht
Urteil: Studierende haben keinen Anspruch auf gleichbleibende Prüfungsbedingungen
Das Verwaltungsgericht lehnt eine Klage gegen die Universitätsmedizin Göttingen ab: Damit ist ein Medizinstudent nach zwei nicht bestandenen Prüfungen endgültig durchgefallen. Dieser sah sich durch neue Prüfungsbedingungen benachteiligt.