Direkt zum Inhaltsbereich

Südwesten wendet Regressgrenze für Verfahren ab 2005 an

STUTTGART (eb). Eine Grenze für Regresszahlungen hat eine Kammer eines Beschwerdeausschusses in Baden-Württemberg gezogen.

Veröffentlicht:

Die Kammer Stuttgart I des KV-Beschwerdeausschusses hat damit eine Grundsatzentscheidung gefällt.

Der Tenor: Von Ärzten, die erstmals ihr Richtgrößenvolumen um 25 Prozent überschreiten, darf in den ersten beiden Regressjahren zusammen nicht mehr als 25.000 Euro Rückzahlung gefordert werden.

Wie Medizinrechtler Stefan Stelzl aus Stuttgart mitteilt, war die Kammer der Ansicht, dass die Regressbegrenzung des Paragrafen 106 Absatz 5c SGB V, die mit dem Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführt wurde, auch für Regressverfahren ab dem Jahr 2005 anzuwenden sei.

Kammer: Bearbeitungsfrist beträgt im Bereich der Arzneimittelregresse zwei Jahre

Die Kammer stellte in ihrer Entscheidung weiterhin klar, dass die regressrelevanten Jahre nicht unbedingt aufeinanderfolgen müssen. Werde zum Beispiel für die Jahre 2005 und 2007, aber nicht für 2006 eine Rückerstattung gefordert, könne die 25.000-Euro-Grenze angewandt werden.

Die Kammer begründete dies laut Stelzl damit, dass die Bearbeitungsfrist im Bereich der Arzneimittelregresse zwei Jahre betrage. Für die Jahre vor 2005 sei die Regressbegrenzung nicht relevant, da die KV Baden-Württemberg erst zu diesem Zeitpunkt aus den vier bestehenden KVen hervorgegangen sei.

"Eine arztfreundliche Entscheidung"

"Das ist eine arztfreundliche Entscheidung, die im Konsens von Ärzte- und Kassenvertretern getroffen wurde, um hohe Regressforderungen zu reduzieren", sagte Stelzl.

Es bleibe zu hoffen, dass diese Vorgehensweise von anderen Kammern des Beschwerdeausschusses sowie von anderen Kassenärztlichen Vereinigungen übernommen werde.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzliche Krankenversicherung

Ausgaben der Krankenkassen: GKV-Sparpaket führt 2027 zur Vollbremsung

Das könnte Sie auch interessieren
Geldschein, teilweise bedeckt von Stethoskop

© photocrew / stock.adobe.com

Kostenstrukturanalyse

Privatanteil an den Einnahmen geht leicht zurück

An der Frankfurt School of Finance & Management im Norden der Mainmetropole wird auch in diesem Jahr der Tag der Privatmedizin 2026 ausgerichtet. Die Veranstaltung ist für den 21. November angesetzt. (Archivbild)

© Frankfurt School of Finance & Management

Update

Praxiswissen und Innovation

Privatmedizin: Anregungen für die Praxis in Frankfurt am 21. November

Logo Cardisio

© FOMF

Forum für medizinische Fortbildung

Eviplex: KI-gestützte Recherche speziell für den medizinischen Alltag

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö†

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stürze vermeiden!

Synkopen wegen Blutdruck-Schwankungen: Worauf es dann ankommt

Juristische Einordnung

Rassistische Diskriminierung im Praxisteam: So verhält man sich als Ärztin oder Arzt rechtskonform

Lesetipps
Ein Kind erhält eine Spritze und schaut ängstlich weg.

© yanadjan / stock.adobe.com

Vom Schmerzgel bis zum Wiegenlied

Zehn Strategien gegen Impfstress

Die Rückseite eines jungen Mannes mit großflächigen Tätowierungen.

© PeopleImages / Getty Images / iS

Kasuistik

Lebensgefahr! Tattoo mit schockierenden Folgen

Nahaufnahme des rechten Handegelenks eines Patienten das mit einer Handgelenksschiene ruhig gestellt ist.

© Ondrej Novotny / stock.adobe.com

Therapie der ersten Wahl

Was bringt eine Handgelenksschiene beim Karpaltunnelsyndrom?