Direkt zum Inhaltsbereich

Supermarkt zahlt nicht für Delle im Auto

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (dpa). Wer mit seinem Auto einer automatisch nach außen öffnenden Tür am Supermarkt zu nahe kommt und sich dabei eine Delle einhandelt, der hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. So lautet ein am Montag veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichts München. Die Begründung der zuständigen Richterin: Automatisch öffnende Schwingtüren seien im 21. Jahrhundert "sozialüblich" und allgemein bekannt. Az.: 281 C 16247/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Psychiatrische Komplexversorgung

Zwei neue EBM-Positionen für SGB-übergreifende Hilfekonferenzen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hepatologie im Wandel

Patienten mit Leberfibrose und -zirrhose bald heilbar?

Lesetipps
Ärztin untersucht einen Mann an der Schulter

© New Africa / stock.adobe.com

Betäubungsmittel richtig verordnen

Opioide in der Urlaubsvertretung: Wie sich Missbrauch vorbeugen lässt

Tablets to maintain the correct functioning of the human cardiovascular system on a blue background close-up

© bisonov / stock.adobe.com

Kombi schlägt Monotherapie

Diese Blutdrucksenker werden am besten vertragen