Supermarkt zahlt nicht für Delle im Auto

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (dpa). Wer mit seinem Auto einer automatisch nach außen öffnenden Tür am Supermarkt zu nahe kommt und sich dabei eine Delle einhandelt, der hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. So lautet ein am Montag veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichts München. Die Begründung der zuständigen Richterin: Automatisch öffnende Schwingtüren seien im 21. Jahrhundert "sozialüblich" und allgemein bekannt. Az.: 281 C 16247/09

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum „Zuhause-Arzt“

Ein Arzt für Hausbesuche? Eine Überlegung wert!

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus