Supermarkt zahlt nicht für Delle im Auto

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MÜNCHEN (dpa). Wer mit seinem Auto einer automatisch nach außen öffnenden Tür am Supermarkt zu nahe kommt und sich dabei eine Delle einhandelt, der hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. So lautet ein am Montag veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichts München. Die Begründung der zuständigen Richterin: Automatisch öffnende Schwingtüren seien im 21. Jahrhundert "sozialüblich" und allgemein bekannt. Az.: 281 C 16247/09

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