Direkt zum Inhaltsbereich

Supermarkt zahlt nicht für Delle im Auto

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (dpa). Wer mit seinem Auto einer automatisch nach außen öffnenden Tür am Supermarkt zu nahe kommt und sich dabei eine Delle einhandelt, der hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. So lautet ein am Montag veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichts München. Die Begründung der zuständigen Richterin: Automatisch öffnende Schwingtüren seien im 21. Jahrhundert "sozialüblich" und allgemein bekannt. Az.: 281 C 16247/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Cannabis

Cannabinoide bei Schmerzen: Wann einsetzen, wie dosieren?

Start des Gebäudemodernisierungsgesetzes

Heizungstausch geplant? Diese neuen Regelungen kommen auf Eigentümer zu

Lesetipps
Steve Roczen und MFA-Auszubildender

© Zentrum Familienmedizin GbR

Porträt

Steve Roczen: Darum ist der MFA-Beruf für Männer interessant

Ein gedeckter Tisch mit Gemüse

© san_ta / Stock.adobe.com

Metaanalyse

Ist eine vegetarische oder vegane Ernährung gut für Kinder?