E-Health

TK beauftragt E-Patientenakte bei IBM

Der TK geht die Entwicklung bei der Telemedizin zu langsam. Jetzt startet die Kasse eine eigene Initiative. Partner ist IBM.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Techniker Krankenkasse lässt von dem IT-Unternehmen IBM eine elektronische Patientenakte entwickeln. Die könnte unter anderem den elektronischen Impfpass bringen – und für mehr Schwung bei der Vernetzung des Gesundheitswesens sorgen.

Das Ergebnis der Aktenausschreibung der TK ist von vielen mit Spannung erwartet worden. Viele große IT- und Telekommunikationskonzerne, außerdem Anbieter von Praxis- und Krankenhaus-IT-Lösungen sowie etliche Dienstleister hatten sich um den Zuschlag bemüht.

Wie TK-Vorstandvorsitzender Jens Baas mitteilte, soll die E-Akte Satzungsleistung werden: Alle Versicherten haben darauf Anspruch und müssen nichts extra zahlen. In einem ersten Schritt möchte die Kasse persönliche Daten in die Akte einspielen, die sie selbst besitzt. Das betrifft unter anderem Rezeptdaten, die nach dem Einlösen des Rezepts in der Apotheke rasch zur Verfügung stehen, außerdem Daten zu stationären Aufenthalten und Daten zu ambulanten Diagnosen und Leistungen, letztere mit sechsmonatiger Verzögerung.

Der Versicherte soll so eine Art Daten-Grundausstattung bekommen. Auf dieser Basis würden dann schrittweise weitere Funktionen angeboten, etwa ein elektronischer Impfpass. Für andere Tools, etwa ein elektronisches Zahnbonusheft, wäre eine Kooperation mit Leistungserbringern erforderlich. Hier sei viel denkbar, aber noch nichts spruchreif, so Baas in Berlin. Technisch ist die Akte auf genau solche Kooperationsszenarien aber vorbereitet: Sie wird so genannte IHE-Profile erfüllen, die eine Kommunikation mit Arzt- und Krankenhaussystemen erleichtern.

Die Datenhoheit über die TK-Akte liegt bei den Versicherten. Sie allein bestimmen, wer welche Daten sehen darf. Die Akte wird auch nicht bei der TK, sondern bei IBM als neutralem Dritten gespeichert und das auch nur in Deutschland. Das war eine von vielen Anforderungen des Bundesversicherungsamts (BVA). Zugreifen können sollen die Patienten einerseits über einen Webbrowser, andererseits mobil über die neue zentrale App der TK.

Diese App wird – vorläufig natürlich noch ohne Aktenfunktionen – in den nächsten Tagen in den App Stores zur Verfügung stehen. Auch hier gab es eine enge Abstimmung mit dem BVA. So wird die App streng personalisiert: Nach Anmeldung mit der Versichertennummer erhält der TK-Versicherte Post von der Krankenkasse mit einer Einmal-PIN, um die App zu aktivieren. Außerdem wird die Nutzung an das Mobilgerät gekoppelt, auf dem die Aktivierung erfolgte. Die Daten sind zudem gekapselt und können das Gerät nicht verlassen. Sie sind zum Beispiel auch nicht Teil von iCloud-Backups. (gvg)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Praxisverwaltung

Doctolib bringt neues KI-PVS an den Start

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

© Springer Medizin Verlag

Unternehmen im Fokus

Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann greift sich an den Fuß.

© Jan-Otto / Getty Images / iStock

Therapievergleich

Akuter Gichtanfall: Am Ende machen alle Wirkstoffe ihren Job

Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar