PIP-Skandal

TÜV muss erstmal zahlen

Trotz guter Chancen im Revisionsverfahren muss der TÜV Rheinland zunächst Schadenersatz zahlen.

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AIX-EN-PROVENCE. Im Skandal um minderwertige Brustimplantate des inzwischen insolventen französischen Medizinprodukteherstellers Poly Implant Prothèse (PIP) muss der TÜV Rheinland Tausenden Frauen vorläufig Schadenersatz zahlen. Ein Berufungsgericht im südfranzösischen Aix-en-Provence wies am Freitag den Antrag des TÜV Rheinland zurück, für die Schadenersatzfeststellung zunächst ein Berufungsverfahren abzuwarten, wie ein Sprecher des Unternehmens bestätigte.

Das Handelsgericht von Toulon hatte den TÜV Rheinland im Januar zur Zahlung von etwa 60 Millionen Euro Schadenersatz an rund 20.000 Klägerinnen verurteilt (wir berichteten). Das Gericht war der Auffassung, dass der TÜV bei der Zertifizierung der PIP-Produktion Sorgfaltspflichten verletzt habe. Der TÜV hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. – Anders als in Deutschland können in Frankreich sofortige Schadenersatzzahlungen auch dann angeordnet werden, wenn noch ein Berufungsverfahren anhängig ist.

Der Hersteller Poly Implant Prothèse hatte jahrelang billiges Industriesilikon für seine Implantate verwendet. Die reißanfälligen Implantate könnten Schätzungen zufolge weltweit bei Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden sein. Der TÜV hatte das Qualitätssicherungsverfahren von PIP zertifiziert – die Klägerinnen werfen ihm deshalb Schlamperei vor.

Der TÜV dagegen sieht sich selbst als Opfer der Täuschung durch PIP. Diese Position haben bereits mehrere andere Gerichte bestätigt. So war der TÜV vom Handelsgericht in Toulon schon einmal zu Schadenersatz verurteilt worden, in der Berufung wurde dieses Urteil jedoch aufgehoben. Im Februar hatte zudem der Europäische Gerichtshof in gleicher Sache geurteilt, dass dem TÜV aus der Zertifizierung des Herstellungsverfahrens keine Überwachungspflicht für das Endprodukt erwachsen.(dpa)

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