PIP-Skandal

TÜV muss Schadenersatz zahlen

Veröffentlicht:

AIX-EN-PROVENCE. Im Skandal um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) muss der TÜV Rheinland Tausenden Frauen vorläufig Schadenersatz zahlen. Das Berufungsgericht in Aix-en-Province wies am Freitag den Antrag des TÜV zurück, zunächst ein Berufungsverfahren abzuwarten. Das Handelsgericht in Toulon hatte zuvor den TÜV zur Zahlung von rund 60 Millionen Euro an etwa 20.000 Klägerinnen verurteilt, weil er bei der Zertifizierung Pflichten verletzt habe. Gegen diese Entscheidung war der TÜV in Berufung gegangen. In Frankreich kann Schadenersatz auch ohne ein rechtskräftiges endgültiges Urteil angeordnet werden. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Telemedizin und Vorsorge

Mobil Krankenkasse bietet Männern PSA-Test zur Selbstanwendung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Urologen-Kongress

Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie