Bundesverfassungsgericht

Tarifeinheitsgesetz weitgehend mit Grundgesetz vereinbar

Schlappe für Marburger Bund und andere Gewerkschaft: Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag Klagen gegen das Tarifeinheitsgesetz weitgehend ab.

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Blick aufs Bundesverfassungsgericht: Richter wiesen Klagen gegen Tarifeinheitsgesetz im Kern ab.

Blick aufs Bundesverfassungsgericht: Richter wiesen Klagen gegen Tarifeinheitsgesetz im Kern ab.

© Uli Deck / dpa

KARLSRUHE. Das umstrittene Tarifeinheitsgesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat im Kern Bestand. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag die Klagen mehrerer Gewerkschaften gegen die seit rund zwei Jahren geltende Neuregelung weitgehend ab. Die Karlsruher Richter machen aber zahlreiche Vorgaben für die Anwendung des Gesetzes (Az. 1 BvR 1571/15 u.a.).

Es sieht vor, dass bei konkurrierenden Tarifverträgen in einem Betrieb künftig allein der Abschluss mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft gilt. Der Unterlegene kann sich diesen Vereinbarungen nur durch nachträgliche Unterzeichnung anschließen. Wer die meisten Mitglieder hat, das sollen im Zweifel die Arbeitsgerichte entscheiden.

Die Bundesregierung will damit aufreibende Machtkämpfe verhindern. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass sich Rivalen von vornherein an einen Tisch setzen und sich abstimmen. Bei kleineren Gewerkschaften gibt es breiten Widerstand, sie fürchten um ihre Durchsetzungskraft. In Karlsruhe sind elf Verfassungsklagen gegen die Tarifeinheit anhängig, über fünf davon hat der Erste Senat unter Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof jetzt stellvertretend entschieden. (dpa)

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