Marburger Bund und BG Kliniken

Tarifstreit an BG Kliniken um Minusstunden

Krach zwischen Krankenhausärzten und Arbeitgebern. Eine bereits getroffene Tarifvereinbarung muss neu verhandelt werden.

Von Anno Fricke Veröffentlicht:

Berlin. Der Marburger Bund (MB) und die Berufsgenossenschaftlichen Kliniken liegen im Clinch. Beide Parteien machen sich gegenseitig öffentlich Vorwürfe. Hintergrund sind wohl unterschiedliche Lesarten einer neuen Regelung zum Bereitschaftsdienst.

Die BG Kliniken haben die am 19. Februar getroffene Tarifvereinbarung fristgerecht zum Ende der Erklärungsfrist aufgekündigt. Diese Frist endete am 13. März. Damit sei die Tarifeinigung vom Tisch, die Verhandlungen müssten neu starten, hat der MB die Entwicklung bedauert.

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Zankapfel ist die „Minusstundenregelung“. Dabei geht es um die Tage im Anschluss an Bereitschaftsdienste, in denen Ärzte aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten nicht arbeiten dürfen, wiewohl auch an diesen Tagen eine „theoretische Dienstpflicht“ besteht.

Diese Stunden werden aus dem in aller Regel bestehenden Überstundenkonto ausgeglichen. Eine Regelung, die bei den Ärzten ein Gefühl von Ungerechtigkeit auslöse, heißt es dazu beim Marburger Bund.

Ein Missverständnis?

Die Gewerkschaftsseite hat ein Ergebnis der Tarifvereinbarung dahingehend ausgelegt, dass dieser Zeitabzug künftig wegfallen solle.

Auch in der Pressemitteilung der BG Kliniken vom 21. Februar war dieser Punkt so dargestellt worden: Bei der Berechnung der Bereitschaftsdienstzeiten sende die Vereinbarung „positive Signale“ in Richtung Ärzteschaft.

„Durch die neue Berechnung der Bereitschaftsdienstzeiten wird es von nun an für die arbeitsrechtliche Ruhezeit keinen Zeitabzug mehr für den Folgetag geben“, heißt es wörtlich..

Tatsächlich hatte Arbeitgeberseite diesen Teil der Vereinbarung aber anders verstanden. „Der Marburger Bund verlangt somit ohne jede Grundlage faktisch eine doppelte Vergütung von Bereitschaftsdienstzeiten.“

MB: Schlechtes Timing

Das konnten und wollten die BG Kliniken nicht mittragen und hätten deshalb die Tarifeinigung widerrufen, teilte BG-Verhandlungsführer Ingo Thon auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ mit.

Thon deutete an, dass das Missverständnis wohl schon am Tag der Tarifeinigung aufgebrochen sein könnte. Der MB „hat unverständlicherweise bereits unmittelbar nach der Tarifeinigung vom 19. Februar mündlich erklärt, sich nicht an die dort vereinbarte Minusstundenregelung halten zu wollen“, so Thon.

Der MB wiederum hat in seiner Mitteilung den Vorgang in die Corona-Aktualität eingeordnet. „Es kann kaum ein schlechteres Timing für ein „derartiges Verhalten der BG Kliniken geben“, heißt es dort. Der Widerruf der Tarifvereinbarung sende ein „verheerendes Zeichen“ in die eigene Ärzteschaft. (af)

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