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Oberlandesgericht Zweibrücken

Urteil: Tatsachenbehauptungen müssen auch bei Onlinebewertung stimmen

Meinungsäußerungen sind eines, „dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptungen“ ein anderes. Wenn die nicht stimmen, können sich Betroffene zur Wehr setzen – auch gegen Bewertungsportale.

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