PRAXIS-KOLUMNE

Therapie nach Ampelsystem: Bei Grün liegen Ärzte richtig

Bei der Vorstellung des Baden-Württembergischen AOK-Hausarztvertrags mit den freien Verbänden sah man überall strahlende Gesichter. Zur Deutung der fröhlichen Mienen gibt es drei Möglichkeiten. Erstens: Es gelang der perfekte Interessensausgleich. Zweitens: Eine Seite hat nicht mitbekommen, dass sie über den Löffel balbiert wurde. Drittens: Man fand einen Aderlass aus anderer Leute Topf.

Von Dr. Ludger Beyerle Veröffentlicht:

Nach langer, leidvoller Erfahrung der Vertragsärzteschaft mit den gesetzlichen Krankenkassen scheidet die Möglichkeit Nummer eins a priori aus.

Für das Zutreffen der zweiten Möglichkeit finden sich im Vertrag wenige Anhaltspunkte, wenngleich manch humoristische Einlage verbindlich wurde. So verpflichten Paragraf 6 Absätze 1 und 2 den teilnehmenden Hausarzt, die Stellung eines Insolvenzantrages gegen sein Vermögen mitzuteilen.

Der Clou: Diese Nachricht muss, wenn möglich, schon sechs Monate vor dem Konkurs geschickt werden. Vermutlich hat man im Ländle nicht beachtet, dass die Kassen-Abrechnungen in der Regel mit einem halben Jahr Verspätung eintreffen und die Doktoren erst dann erfahren, dass sie pleite sind. Per Vertrag müsste also die Konkursmitteilung mit halbjähriger Verspätung abgegeben werden können.

Bliebe die Möglichkeit Nummer drei zu prüfen, denn neues Geld möchte die AOK seit je nur ungern in die Hand nehmen. Hier wird man fündig - im Arzneibudget. Im Vertrag wurden offensichtlich Nägel mit Köpfen eingeschlagen. Das über Jahrzehnte gängige Ritual allgemeiner Vereinbarungen zur Kostendämpfung mit anschließendem erfolglosen Rundruf an alle Doktoren wurde verlassen.

Computer schlägt Therapieoptionen vor

In die - vom Arzt und seiner Kollegin ausschließlich zu nutzende - Computer-Software sind Empfehlungen eines Gremiums aus AOK, AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen und der Ärztevertreter zur wirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln eingebaut.

Der Vertrag eröffnet zwei Wege. Zum ersten heißt es im Anhang 3: "Die ärztliche Hoheit und Verantwortung bei der Verordnung bleibt voll gewahrt." Anschließend stößt man, schon lukrativer, auf Honorarzuschläge, wenn vom Computer vorgeschlagene Therapieoptionen genutzt werden.

Mit einer Ampel speckt man ab. Das zeigen die Briten eindrucksvoll bei der Lebensmittelkennzeichnung, und das gilt offenbar auch für Budgets. Vor rot Markiertem wird gewarnt, Gelbes ist akzeptabel und Grün empfohlen.

Auch die Computerschirme der Hausärzte im Vertrag enthalten "abweichend von den … KBV-Richtlinien …" farbliche Hinterlegungen von Medikamenten. Im Anhang 3 des Hausarztvertrages heißt es: "Diese dienen dazu, den Arzt bei seinem wirtschaftlichen Verordnungsverhalten zu unterstützen". Und so sieht es aus:

  • Grün hinterlegt sind patentfreie Arzneimittel der Rabattverträge und die drei jeweils preiswertesten Angebote.
  • Blau hinterlegt sind patentgeschützte und/oder biotechnologisch hergestellte Arzneimittel der Rabattverträge.
  • Orange hinterlegt sind patentgeschützte und/oder biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, die durch Rabattvertrags-Arzneimittel ersetzt werden können.
  • Rot hinterlegt sind Me-too-Arzneimittel, die durch grün gekennzeichnete ersetzt werden können.
  • Nicht farblich hinterlegt sind alle übrigen Medikamente.

Auf Seite 97 des Vertrages heißt es dann: "Dem Hausarzt wird empfohlen, im Rahmen der bestehenden Therapiefreiheit bevorzugt grün hinterlegte Arzneimittel zu verordnen." Anschließend winken die Honorar-Zuschläge 1 und 2, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Anzahl der Verordnungen von grün hinterlegten Medikamenten zur Anzahl aller Verordnungen mit farblich hinterlegten Arzneimitteln liegt über 90 Prozent. Und die Anzahl der Verordnungen von rot- und orangefarbenen Medikamenten zur Anzahl aller Verordnungen von farblich hinterlegten Arzneimitteln beträgt weniger als fünf Prozent.

AOK hat neuen Honorartopf gefunden

Wie die britischen Abspecker entlang der Lebensmittelregale, so werden die Vertragsärztin und ihr Kollege längs des Apotheken-Sortiments geführt - und jeweils bei Grün liegen sie richtig. Das Einsparpotenzial ist offenkundig. Umbuchungen im gedeckelten Honorartopf sind seit 20 Jahren die Maxime der vertragsärztlichen Honorarverteilung. Bisher schlugen sich Haus- und Fachärzte sowie die Gruppen untereinander damit herum und ruinierten sich über Inflationspunktwerte. Hier ist der AOK-Hausarztvertrag innovativ: Zur Transfusion zapft man primär nicht die Nachbarkollegen an, sondern hat einen neuen Topf gefunden.

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