Tod nach Einsatz von Brechmittel - Ermittlungen gegen zwei Ärzte

BREMEN (stg). Ein 35jähriger mutmaßlicher Drogenhändler ist in Bremen nach elftägigem Koma gestorben, nachdem ihm ein Arzt im Polizeiauftrag das Brechmittel Ipecacuanha und Wasser per Magensonde verabreicht hatte. Der Verdächtige soll zuvor Kügelchen mit Drogen verschluckt haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ärzte wegen fahrlässiger Tötung.

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Ein hinzugezogener Notarzt beschuldigt den Kollegen des ärztlichen Beweissicherungsdienstes, den Verdächtigen quasi ertränkt zu haben: Der im Auftrag der Polizei arbeitende Arzt habe literweise Wasser in den Magen gespült, das dann in die Lunge geraten sei und einen "wahrscheinlich zum Tode führenden Hirnschaden" bewirkt habe. Die nötige Intubation sei erst "nach relativ langer Zeit" geglückt, da immer wieder "Unmengen von Wasser" aus Speise- und Luftröhre den Rachen gefüllt hätten. Auf das Einsatzprotokoll schrieb der Notarzt: "Erstdiagnose Ertrinken".

Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt gegen beide Mediziner. Auch der Notarzt sei "die meiste Zeit dabei gewesen". Vermutlich habe auch er Fehler gemacht, sagte Staatsanwalt Frank Passade der "Ärzte Zeitung".

Der Bremer Ärztekammerpräsident Klaus-Dieter Wurche sagte der "Nordsee-Zeitung", er lehne die gewaltsame Vergabe von Brechmitteln durch Ärzte ab. Auch Amnesty international und die Internationale Liga für Menschenrechte kritisierten die in Bremen und einzelnen anderen Bundesländern übliche Praxis: Sie sei menschenunwürdig und unverhältnismäßig. Vor drei Jahren hatte der Tod eines Drogenhändlers in Hamburg in einem ähnlichen Fall zur heftigen Kritik der Ärztekammer geführt (wir berichteten).

Bremens Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) verteidigte die Methode, die seit 1992 in Bremen etwa tausendmal angewandt wurde. Sie werde zwar bis zur Aufklärung des "tragischen Einzelfalles" ausgesetzt, sei aber unverzichtbar im Kampf gegen "Schwerstverbrecher". Diese müßten nun einmal mit "körperlichen Nachteilen" rechnen, so Röwekamp vor der Todesmeldung.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Der Rechtsstaat darf nicht alles

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