Hessen

Trotz Corona zur Arbeit ins Seniorenheim – Altenpfleger muss zahlen

Weil ein Altenpfleger die Anweisungen des Gesundheitsamtes missachtete, muss er nach einem Gerichtsurteil nun eine Geldbuße zahlen.

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Frankfurt/Main. Weil er trotz eines positiven Corona-Befundes an zwei Tagen in einem Seniorenheim gearbeitet und seine Tochter auch noch zur Schule gebracht hatte, muss ein Altenpfleger drei Geldbußen von jeweils 500 Euro zahlen. Das Amtsgericht Frankfurt verkündete am Donnerstag ein entsprechendes Urteil. Die drei Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz müssten als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, hieß es. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte war nach entsprechenden Symptomen im April vergangenen Jahres vom Gesundheitsamt im Main-Taunus-Kreis aufgefordert worden, sich sofort in Quarantäne zu begeben. Gleichwohl erschien er noch zwei Mal an seiner Arbeitsstelle in einem Seniorenheim und blieb erst zu Hause, als zwei Tage später der positive COVID-19-Befund feststand. Daneben hatte er auch noch die Tochter zur Schule gebracht.

Vor Gericht bestritt er die Vorwürfe und gab an, von der Erkrankung erst vier bis fünf Tage später erfahren zu haben. Mitarbeiter des Gesundheitsamtes bestätigten jedoch als Zeugen, den Mann vor den Verstößen telefonisch zur Quarantäne aufgefordert zu haben. Das Gericht verhängte daraufhin die Geldbußen. (dpa)

Amtsgericht Frankfurt, Az.: 8940 Js 223144/20

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