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Qualitätsanforderungen

Trotz Covid-19 noch keine Ausnahmen bei Mindestvorgaben für Onkologen

Derzeit werden alle möglichen Vertragsarztvorgaben wegen der Corona-Pandemie auf Eis gelegt. Doch die Onkologen gehen diesbezüglich vorerst leer aus.

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Berlin. Nach Information der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wird aktuell mit dem GKV Spitzenverband auch über mögliche Ausnahmeregelungen für Onkologen gesprochen. Dazu habe es anlässlich der Coronakrise und deswegen möglicherweise rückläufiger Patientenkontakte bereits „mehrere Nachfragen“ gegeben, so die KBV.

Allerdings sieht die Selbstverwaltung bis dato keinen Grund, die gemäß Onkologie-Vereinbarung von niedergelassenen Onkologen verlangten Mindest-Fallzahlen (Paragraf 3 Absatz 4 der Vereinbarung) oder Fortbildungsverpflichtungen (ebd. Paragraf 7) auszusetzen. „Die Qualitätsanforderungen für Praxen, um weiterhin krebskranke Patienten qualifiziert ambulant behandeln zu können, gelten zunächst weiterhin – trotz der aktuellen Ausbreitung der Infektionen mit dem Coronavirus“, heißt es. Die Jahresnachweise seien bis Ende März des Folgejahres bei der KV vorzulegen. Deshalb wolle man erst noch „die kommenden Entwicklungen“ abwarten. „Im weiteren Jahresverlauf wird dann entschieden, ob beziehungsweise inwieweit die Regelungen anzupassen sind.“ (cw)

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