Hauptstadtkongress
Umsetzung der Krankenhausreform: Länder praktizieren die föderale Vielfalt
Hessen drückt auf die Tube, Niedersachsen schaut aus der ersten Reihe zu, und Berlin wartet auf Brandenburg: Beim Hauptstadtkongress wurden unterschiedliche Transformationspfade in eine neue Krankenhausstruktur debattiert.
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Diskutierten beim Hauptstadtkongress: Dr. Andreas Philippi, Nils Dehne, Dr. Ina Czyborra (v.l.n.r.).
© WISO / KreativMedia Eventfotografie / Marten Ronneburg
Berlin. Im Ringen um die Krankenhausreform haben Vertreter der Länder immer wieder „Beinfreiheit“ im Umgang mit Vorgaben des Bundes gefordert – und sie teilweise auch bekommen. Beim Hauptstadtkongress wurde beispielhaft für drei Bundesländer eine Zwischenbilanz gezogen: Es blüht die föderale Vielfalt. Und die Begründungen für eine rasche oder für eine verzögerte Umsetzung fallen sehr unterschiedlich aus.
Niedersachsen habe sich bei der Umgestaltung der Krankenhauslandschaft schon sehr früh auf den Weg gemacht, betonte Landesgesundheitsminister Dr. Andreas Philippi in der Diskussionsrunde. Theoretisch könnte Niedersachsen „mit viel Druck und Manpower“ die Leistungsgruppen auch bis zum Ende dieses Jahres bereits zuweisen.
Tatsächlich habe sich die Landesregierung aber mit Krankenkassen und der niedersächsischen Krankenhausgesellschaft darauf geeinigt, erst Ende September 2027 diesen Schritt zu tun. Angesichts von mehr als 160 Krankenhäusern im Land müsse es „um Genauigkeit vor Schnelligkeit gehen“, betonte Philippi. Diesen Schritt gehe man auch in dem Wissen, dass es finanziell keinen Unterschied macht, ob die Leistungsgruppenzuteilung dieses oder kommendes Jahr erfolgt.
Man sitze damit sozusagen „in der ersten Reihe“ und könne bei anderen Ländern zuschauen, „was wir noch besser machen können“, erläuterte Philippi.
Ganz anders ist das Vorgehen in Hessen, betonte Stefan Sydow, Ministerialdirigent und zuständiger Abteilungsleiter im Landesgesundheitsministerium. Das Bundesland sei voll im selbst gesetzten Zeitplan, betonte er. Bis Ende Juli würden die Prüfungen des Medizinischen Dienstes abgeschlossen sein. Im Oktober würden dann die vorläufigen Bescheide versandt.
Die endgültige Zuweisung der Leistungsgruppen erfolge zum 1. Januar 2027. „Für mich gibt es im Moment keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn, der mich davon abhalten würde, nicht Anfang Januar 2027 in die Umsetzung zu gehen“, erläuterte Sydow.
Enge Abstimmung mit Brandenburg
Wieder völlig anders ist die Ausgangslage in Berlin, machte Gesundheitssenatorin Dr. Ina Czyborra klar. Eigentlich sei es das Ziel des Senats gewesen, bis Ende 2026 mit der Zuweisung der Leistungsgruppen fertig zu sein – trotz der am 20. September anstehenden Landtagswahl in Berlin. Man habe sich aber entschieden, die Zeitschiene auch auf Wunsch der brandenburgischen Landesregierung zu verlängern, mit der dieser Prozess eng abgestimmt werde.
Allerdings wolle der Senat so frühzeitig wie möglich den Krankenhäusern vermitteln, „womit zu rechnen ist“. Denn die Häuser hätten insgesamt viel mehr Leistungen angemeldet, als Berlin tatsächlich benötigt, erläuterte Czyborra. „Wir liegen rund 30 Prozent über dem prognostizierten Bedarf“, machte die Senatorin klar. Daher müsse der Senat auswählen: „Entsprechend müssen wir einzelnen Häusern sagen: ‚Nein, das könnt ihr nicht machen, das machen andere‘“, skizzierte Czyborra den Auswahlprozess.
Krankenhausreform-Anpassungsgesetz
Regierungschefs der Ost-Länder fordern mehr Beinfreiheit bei der Krankenhausreform
Das Zuwarten mancher Bundesländer kann Nils Dehne, Geschäftsführer der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser, nicht verstehen. Aktuell wirke die Kombination aus Krankenhausreform und dem geplanten GKV-Spargesetz „ein wenig wie der Tod auf Raten“, warnte Dehne. Seiner Ansicht nach müsse es das Ziel sein, schneller die Transformation in die neue Krankenhausstruktur hinzubekommen.
Das gelte zumal vor dem Hintergrund der Anreize, die der Gesetzgeber geschaffen hat: Denn bis Ende dieses Jahres können die Länder Leistungsgruppen auch ohne das sonst notwendige Einvernehmen mit den Krankenkassen zuweisen. Er sei überrascht, dass sich Länder wie Niedersachsen diese Gelegenheit nehmen lassen, meinte Dehne. „Ich bin gespannt, ob dadurch die Qualität steigt.“
5.000 Betten zu viel in Niedersachsen
Für Niedersachsen macht sich Andreas Philippi keine Illusionen darüber, dass der Transformationsprozess „sehr viel Fingerspitzengefühl“ benötigen wird. Er habe in den Verhandlungen über das KHAG immer gefordert, dass die Länder an bestimmten Stellen bei der Krankenhausplanung „Beinfreiheit“ benötigen, betonte Philippi.
Wenn beispielsweise mehrere Landkreise ein neues Zentralklinikum bauen, das drei kleine Kreiskrankenhäuser ersetzen soll, dann müsse dieser Prozess den Bürgern gut erklärt werden, forderte Philippi. Insgesamt habe Niedersachsen aktuell noch rund 5.000 Betten zu viel. Als Marschroute gab der Minister daher aus: „Konzentrieren, Qualität hochhalten, ambulantisieren.“
Berlins Gesundheitssenatorin Czyborra packte die Transformation der Krankenhauslandschaft in die diplomatische Formel: „Das wird ein spannender Prozess.“ Die Hauptstadt verfüge aktuell über 63 Krankenhausstandorte mit 37 Notaufnahmen. Um Tempo könne es dabei nicht gehen. Sie verwies dafür auf den nötigen Abstimmungsbedarf mit Brandenburg. Zudem gebe es nach der Landtagswahl zunächst auch kein Parlament, dem man einen neuen Krankenhausplan vorlegen könnte.
Neue Rolle für Planungsbehörden
Für Hessen machte Stephan Sydow klar, dass die Krankenhausplanungsbehörden künftig vor ganz anderen Aufgaben stehen als in der Vergangenheit – es gehe nicht mehr nur um einzelne Versorgungsaufträge. Aus seiner Sicht werde die Zuteilung der Leistungsgruppen im Rhein-Main-Gebiet und in Kassel „am spannendsten“ sein. Mit Blick auf die vielen parallelen Reformbaustellen formulierte der Abteilungsleiter für Hessen das Motto: „Die richtige Ressource, am richtigen Ort, zur richtigen Stunde.“
Die hessische Landesregierung habe ein Liquiditätsprogramm für Krankenhäuser in Not aufgelegt, erläuterte er. Ein wichtiger Baustein für die Darlehensgewährung sei dabei die Antwort auf die Frage: „Wie sieht das medizinische Konzept aus?“ Diese lasse sich aber nur dann zufriedenstellend geben, wenn die Leistungsgruppen zugeteilt worden sind. Auch deshalb mache Hessen an diesem Punkt Tempo.
Ob Neuordnung der Krankenhauslandschaft, Notfallreform, das geplante Primärversorgungssystem oder der Wunsch nach mehr Resilienz des Gesundheitswesens auch im Verteidigungsfall: Hessen versuche jedenfalls, die verschiedenen Reformprozesse zu bündeln, betonte Sydow. „Ob das immer in Berlin zusammenhängend bedacht wird, daran habe ich so meine Zweifel.“ Er dürfte damit nicht alleine sein. (fst)






