Krankenhausreform-Anpassungsgesetz

Regierungschefs der Ost-Länder fordern mehr Beinfreiheit bei der Krankenhausreform

Als „nur bedingt geeignet“ bewerten die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz. Sie wollen weitreichende Ausnahmen und direkten Zugriff auf die Mittel im Transformationsfonds.

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Berieten auch über die Krankenhausreform: Die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentin der ostdeutschen Länder bei ihrem Treffen auf Schloss Ettersburg bei Weimar.

Berieten auch über die Krankenhausreform: Die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentin der ostdeutschen Länder bei ihrem Treffen auf Schloss Ettersburg bei Weimar.

© Martin Schutt/dpa

Berlin. Die Regierungschefs der ostdeutschen Bundesländer sind unzufrieden mit dem Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG). Das Gesetzesvorhaben von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sei nur „bedingt geeignet“, den Besonderheiten der Krankenhauslandschaft im Osten Rechnung zu tragen, heißt es in einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz-Ost (MPK-Ost).

Bei der Tagung am vergangenen Donnerstag hatten sich die Ministerpräsidentinnen- und -präsidenten der ostdeutschen Bundesländer und Berlins mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf Schloss Ettersburg in Thüringen getroffen. Dabei habe man den Bundeskanzler gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Besonderheiten der Kliniklandschaft in den neuen Ländern zu beachten – „insbesondere die bereits erfolgten Konsolidierungen und die höheren Fixkosten aufgrund der geringeren Siedlungsdichte“.

Dabei forderten sie mehr Beinfreiheit – insbesondere mit Blick auf den Transformationsfonds. Die Fördertatbestände sollten „erweitert und flexibilisiert“ werden, heißt es im Beschluss.

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Zudem sollte der Geldfluss nicht über den Gesundheitsfonds abgewickelt werden, sondern die Bundesmittel sollten „direkt zur Bewirtschaftung durch die Länder freigegeben werden“ – wie schon beim Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Kippen wollen die Ministerpräsidenten auch die Vorgabe, dass die Länder für die jeweiligen Projekte mindestens die Hälfte des Anteils aus eigenen Landesmitteln stemmen müssen.

Ausnahmen auch ohne Einvernehmen mit Kassen gefordert

Mehr freie Hand fordern die Regierungschefs zudem beim Umgang mit den Leistungsgruppen. Ausnahmen müssten für eine bedarfsgerechte Versorgung auch „unbefristet und ohne Einvernehmen mit den Krankenkassen“ erteilt werden können – und zwar langfristig.

„Anderenfalls ist die Handlungsfähigkeit der Länder als Planungsbehörden im Sinne der Sicherstellung der stationären Versorgung gefährdet“, lautet die Begründung. Vergleichbare Freiheiten müsse es auch bei Kooperationen geben, um die Anforderungen an Leistungsgruppen erfüllen zu können.

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Flexibilität wird von Regierungschefs im Osten auch bei Belegabteilungen gefordert. Es müsse eine „pragmatische Regelung“ gefunden werden, die Belegabteilungen auch dann zulässt, wenn ein Vertragsarzt die medizinische Leistung erbringt, das Krankenhaus hingegen Notfallversorgung und Rufbereitschaft sicherstellt.

Anderenfalls könnten Versorgungslücken entstehen, weil Belegabteilungen gerade auf dem Land die Versorgung in einzelnen Leistungsbereichen garantieren, so die Begründung. (fst)

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