Unfallschaden kann von Steuer abgesetzt werden
KÖLN (all). Wer nach einem Unfall Fahrerflucht begeht, kann den Schaden am eigenen Fahrzeug dennoch von der Steuer absetzen. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Köln hervor, auf das der Rechtsanwalt Udo Schieferstein hinweist.