Unfallversicherte im Westen zahlen für Ost-Altlasten
KASSEL (dpa). Unfallversicherte müssen die Altlasten für Fälle aus der DDR mitbezahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Urteil klargestellt. Die Richter bestätigten die nach der Wiedervereinigung getroffene Regelung, nach der Kosten für in der DDR erlittene Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten durch Beitragsmittel ausgeglichen werden.