Gesundheitsmarkt

Unlautere Werbung? Oft geht‘s ohne Prozess

Gesundheit ist ein lukrativer Markt. Daher überrascht es nicht, dass die Branche auch im Alltag der Wettbewerbszentrale die erste Geige spielt.

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3474 Mal hat der Selbstkontrollverein der Wirtschaft im vorigen Jahr ein förmliches Unterlassungsverfahren wegen eines Wettbewerbsverstoßes eingeleitet.

3474 Mal hat der Selbstkontrollverein der Wirtschaft im vorigen Jahr ein förmliches Unterlassungsverfahren wegen eines Wettbewerbsverstoßes eingeleitet.

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FRANKFURT/MAIN. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbes konnte sich auch 2017 über mangelnde Arbeit nicht beklagen. Ein außergewöhnliches Jahr war es aber auch nicht, wie Geschäftsführer Dr. Reiner Münker bei einem Pressetermin am Donnerstag in Frankfurt berichtete. Demnach mussten sich die Wettbewerbshüter im Berichtszeitraum mit 10.478 Anfragen und Beschwerden wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverstöße befassen. Die meisten Fälle (1126) kamen aus der Gesundheitsbranche. Auf den Plätzen folgten das Handwerk (824) und Versteigerungsplattformen (796). Zur Rubrik "Gesundheitsbranche" zählen bei der Zentrale Ärzte, Apotheker, Kassen, Pharmafirmen sowie das Gesundheitshandwerk.

3474 Mal habe der Selbstkontrollverein der Wirtschaft im vorigen Jahr ein förmliches Unterlassungsverfahren wegen eines Wettbewerbsverstoßes eingeleitet, so Münker.

Die meisten geben klein bei

Zudem seien 464 Unternehmen wegen kleinerer Verstöße lediglich verwarnt worden. Münker: "In den allermeisten Fällen geben die Unternehmen eine Unterlassungsverpflichtung ab. Wir müssen also nur in relativ wenigen Fällen zu Gericht ziehen, um eine unzulässige Werbung verbieten zu lassen". Vor Gericht hatten die Juristen der Wettbewerbszentrale im Vorjahr 590 Streitfälle auszufechten, davon resultierten einige noch aus Vorgängen, die ihren Anfang in früheren Jahren nahmen. 292 Verfahren seien abgeschlossen worden, davon habe die Zentrale "sich in gut 90 Prozent der Fälle durchsetzen können", versicherte Münker.

Ein derzeit großes Thema seien Beschwerden zu Zahlungsentgelten oder zur Beschränkung des SEPA-Lastschrifteinzugs auf deutsche Bankkonten. So seien seit Einrichtung einer themenbezogenen Beschwerdestelle im Mai 2017 bei der Wettbewerbszentrale schon mehr als 200 Eingaben über Verstöße gegen die europäische SEPA-Verordnung gemacht worden. Unter den Adressaten befänden sich Finanzdienstleister, Touristikunternehmen, Energieversorger, aber auch Lebensmittelhersteller und Krankenkassen, heißt es. Gegen den Billigflieger Easyjet und die niederländische Versandapotheke DocMorris habe die Wettbewerbszentrale unterdessen Klagen bei den Landgerichten Köln und Frankfurt eingereicht. Beide Unternehmen weigerten sich bislang hartnäckig, das Lastschriftverfahren gemäß Definition (SEPA steht für "Single Euro Payments Area") europaweit zu praktizieren.

Und wegen unzulässiger Entgelte für bestimmte Zahlungsmöglichkeiten, etwa Lastschrift oder Kreditkarte, habe die Wettbewerbszentrale seit Januar dieses Jahres – seitdem gilt eine gesetzliche Vorgabe, wonach gängige Bezahlmöglichkeiten für Verbraucher kostenlos sein müssen – schon über 160 Beschwerden erhalten.

Focus-Arztempfehlung vor Gericht

Rechtsanwältin Christiane Köber, verantwortlich für den Gesundheitsmarkt, berichtete von einem neuen Fall, der Mitte März erstinstanzlich in Köln verhandelt werden wird. Verklagt wurde ein plastischer Chirurg, der seine Praxis mit einem Arzt-Empfehlungssiegel bewirbt, das der Focus-Verlag laut Köber für 1900 Euro jährlich vermarktet. Dabei werde eine umfassende Arzt- und Praxisbewertung suggeriert, die für Patienten aber nicht nachvollziehbar sei. Zudem werde – heilmittelwerberechtlich für Ärzte unzulässig – auch auf "Kollegenempfehlungen" abgestellt. (cw)

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