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Berufskrankheiten

Uran-Abbau: Krebs durch Radon im Blick

Die Bundesregierung verneint Sonderregelungsbedarf bei der Berufskrankheiten-Anerkennung für Ex-Mitarbeiter im sowjetischen Atomwaffenprogramm.

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Berlin. Die Bundesregierung sieht keinerlei Veranlassung für weitere Erleichterungen in puncto Krebs als Berufskrankheit bei ehemaligen Beschäftigten der SDAG Wismut und Vorgängerunternehmen in der Ex-DDR, wie aus ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervorgeht. Zum Hintergrund: Ab dem Jahr 1946 wurde unter Leitung der sowjetischen Armee in Ostdeutschland mit der Förderung von Uran für das sowjetische Atomwaffenprogramm begonnen. Bis 1990 waren insgesamt mehrere Hunderttausend Personen bei der SDAG Wismut und Vorgängerunternehmen beschäftigt. Strittig sind in der DDR während des Wismut-Uranabbaus getätigte Radon sowie Radonfolgeprodukt-Messungen im Unter-Tage-Bereich. Die gemessenen Konzentrationen in der Umgebungsluft von Arbeitsplätzen unter Tage bilden demnach die Grundlage für die Job-Exposure-Matrix (JEM). Mithilfe dieser JEM wird laut Antwort der Bundesregierung für jede Person in der Wismut-Kohorte die jeweilige Radon-Exposition abgeschätzt. Im Berufskrankheitenrecht muss in der Regel ein unmittelbarer und ursächlicher Zusammenhang einer Krankheit mit dem Beruf zumindest möglich erscheinen, um ein Anerkennungsverfahren mit entsprechenden Untersuchungen einzuleiten.

„Durch die Anwendung von Kollektivmittelwerten in Anerkennungsverfahren von Berufskrankheiten geht die eindeutige Beziehung zwischen der Strahlenexposition einer Person und ihrer Erkrankung verloren. Gelegentlich entscheiden zehntel Prozent der berechneten Verursachungswahr-scheinlichkeit über den Ausgang eines Anerkennungsverfahrens“, geben die Grünen zu bedenken. Die Regierung weist darauf hin, dass die Anerkennungsvoraussetzungen „bei Wismut-Beschäftigten regelmäßig erfüllt“ seien. Grundsätzlich unterscheide sich die Beurteilung nicht von der bei Erkrankungen aufgrund anderer Ursachen. (maw)

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