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Urteil: Hessen darf Alten-WG schließen

KASSEL (dpa). Eine Alten-WG muss sich deutlich von einem Altenheim unterscheiden, sonst müssen auch bei der WG Heimmaßstäbe angesetzt werden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) in Kassel in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden.

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Eine Gerichtssprecherin betonte, es werde natürlich weiter Senioren-WGs geben. "Aber sie müssen in der Lage sein, ihre Versorgung selbst zu organisieren."

Im vorliegenden Fall konnten Senioren in einem Haus im Werra-Meißner-Kreis Räume mieten. Der Vermieter wies die Bewohner auf einen bestimmten Pflegedienst hin - sämtliche Senioren schlossen mit diesem einen Pflegevertrag.

Das Land Hessen ließ das Haus jedoch im vergangenen Februar schließen, weil es des Anforderungen des Heimgesetzes nicht entspreche.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Sowohl der Hauseigentümer als auch der Pflegedienst zogen mit Eilanträgen gegen die Schließung vor Gericht. Ihre Begründung: Das Haus sei nicht als Heim anzusehen, weil zwischen Eigentümer und Pflegedienst kein Vertrag bestehe.

Dem folgten die Kasseler Verwaltungsrichter nicht. Das Konzept sei darauf angelegt, älteren, pflegebedürftigen Menschen eine Vollversorgung zu bieten, die letztlich Heimcharakter aufweise (Az: 5 L 335/11.KS und 3 L 372/11.KS).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Hauseigentümer und der Pflegedienst haben Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.

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