Urteil: Wohnung und Garage nicht separat kündbar
FRANKFURT AM MAIN (dpa). Eine im selben Anwesen gemietete Garage gehört untrennbar zur Wohnung und darf daher nicht gesondert gekündigt werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
Das Gericht wies damit die Räumungsklage eines Hauseigentümers gegen den Mieter zurück. Der Hausbesitzer hatte dem Mieter nur die Garage gekündigt und sich dabei darauf berufen, dass er mit ihm zwei separate Verträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschlossen habe. Dies ändert dem Urteil zufolge nichts an einem einheitlichen Mietverhältnis, das nicht zum Teil gekündigt werden dürfe.
Az.: 33 C 3686/08