BSG
Urteil zu Rechten und Pflichten einer Kassen-AG erwartet
Kassel. Darf sich eine als Aktiengesellschaft firmierende Arbeitsgemeinschaft gesetzlicher Kassen gegenüber der Aufsichtsbehörde auf aktienrechtliche Schweigepflichten berufen? Darüber will das Bundessozialgericht am 8. Oktober mündlich verhandeln und entscheiden. Geklagt hatte eine bundesunmittelbare BKK, die zusammen mit weiteren Kassen Aktionärin einer solchen Arbeitsgemeinschafts-AG ist. Die AG führt DMP durch.
Die beklagte Bundesrepublik habe, heißt es in einer Terminankündigung, vergebens Auskünfte von der AG sowie einer Aktionärin verlangt und danach alle Aktionäre angewiesen, die AG satzungsrechtlich zur Anerkennung der Vorlageansprüche der Aufsicht zu verpflichten. In der Vorinstanz blieb die Klage beim Landessozialgericht NRW erfolglos. (cw)