Gastbeitrag von ETL ADVISION
Veränderte Beiträge zur Pflegeversicherung: Das kommt auf Arbeitgeber zu
Ab 1. Juli greift das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz. Eltern mit mindestens zwei Kindern werden stärker finanziell entlastet als bisher. Praxisinhaber sollten die Angaben rechtzeitig bis Ende des Monats anfordern.