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Kontrastmittel-Affäre

Verbraucherschützer rufen nach dem Strafrecht

Veröffentlicht:

HAMBURG. Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert strafrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen für Ärzte, die Kontrastmittel ohne medizinische Notwendigkeit einsetzen. In der öffentlichen Diskussion wurde nach Auffassung der Verbraucherzentrale bislang zu sehr auf die wirtschaftlichen Folgen einer leichtfertigen Kontrastmittel-Anwendung abgehoben und dabei der Patientenschutz vernachlässigt. Nach Medienberichten sollen Radiologen in mehreren Bundesländern ohne Not Kontrastmittel eingesetzt  haben, nur um hohe Erstattungsmargen zu realisieren.

Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale ist überzeugt, dass kein Patient in die Gabe von Kontrastmitteln einwilligen würde, wenn diese nicht aus medizinischen Gründen erforderlich sei. Er verweist in diesem Zusammenhang auf Paragraf 223 Strafgesetzbuch, wonach der Eingriff in den Körper eines anderen ohne dessen Einwilligung Körperverletzung und damit strafrechtlich relevant sei.

„Sollten die Vorwürfe gegen die Radiologen zutreffen, muss das strafrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen haben“, fordert Kranich. Es müsse im Einzelfall nachgewiesen werden, dass tatsächlich keine Indikation vorgelegen habe, die die Kontrastmittelgabe rechtfertigt. Die Hamburger Verbraucherzentrale macht betroffene Patienten darüber hinaus auf die Möglichkeit aufmerksam, bei nicht ausreichender Aufklärung über die Verwendung der Kontrastmittel Schadensersatz zu verlangen. (di)

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