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Verfahren gegen Herzchirurgin eingestellt

MÜNSTER (iss). Das Landgericht Münster hat das Verfahren gegen eine Herzchirurgin und ihren Lebensgefährten unter der Auflage eingestellt, dass sie je 7500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

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Die Angeklagten hatten erfolgreich einen Befangenheitsantrag gegen einen medizinischen Gutachter gestellt.

Ihnen war vorgeworfen worden, aus eigennützigen Motiven Ärzte der Herz-Thorax-Chirurgie an der Uniklinik Münster verleumdet und Patientendaten an Dritte weitergegeben zu haben.

Gegen die Ärzte war monatelang wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung in 13 Fällen ermittelt worden, bis ihre Unschuld erwiesen war.

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