Prozessbeginn

Vergewaltigungsvorwurf – Chefarzt steht vor Gericht

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BAMBERG. Ein früherer Chefarzt muss sich in Bamberg vor Gericht verantworten, weil ihm Vergewaltigung vorgeworfen wird. Der Prozess vor dem Landgericht beginnt an diesem Mittwoch. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner vor, im Dezember 2016 eine Frau dazu gedrängt zu haben, gegen ihren ausdrücklichen Willen sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Das kann juristisch als Vergewaltigung bewertet werden. In welchem Verhältnis die Frau zu dem Arzt stand, war zunächst unklar.

Der Anwalt des Arztes, Dieter Widmann, sieht den Fall im Zusammenhang mit der Reform des Sexualstrafrechts 2016 (Prinzip "Nein heißt Nein"). Ohne diese Verschärfung läge kein strafbares Handeln vor. Es gebe hierzu jedoch noch kaum Kommentare oder Urteile, betonte er. Im Sexualstrafrecht war das Prinzip "Nein heißt Nein" festgeschrieben worden. Demnach macht sich nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es reicht vielmehr aus, wenn sich der Täter über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt.

Der 46 Jahre alte Mediziner war zunächst in Untersuchungshaft gekommen, ist seit Februar aber wieder frei. Die Sozialstiftung Bamberg, Träger der Klinik, hatte am 10. Januar bekanntgegeben, den leitenden Mediziner freigestellt und ihm ein Hausverbot erteilt zu haben. Grund für diese Entscheidung sei arbeitsrechtliches Fehlverhalten, das nichts mit Patienten zu tun habe. (dpa)

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