Der Tipp

Verlustnachweis bei Einbruch wichtig

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Ärzte, die exklusive Schmuckstücke oder Armbanduhren besitzen, sollten diese fotografieren. So können sie den Besitz im Falle eines Einbruchs gegenüber dem Hausratversicherer nachweisen. Denn anders als beim üblichen Hausrat reicht es nicht aus, ein Verzeichnis aufzustellen. Die Wertobergrenze für mitversicherte Gegenstände wie Schmuck liegt in der Regel bei 20 Prozent der Versicherungssumme. Dieser Wert kann von einem Einzelstück ausgefüllt werden, aber auch von mehreren, weniger wertvollen Schmuckstücken.

"Insbesondere bei höherwertigen Wertsachen ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, das Vorhandensein und den Wert der Sachen durch Rechnungen, Zertifikate, Fotos und Beschreibungen zu belegen", sagt Gabriele Scheidt von der Provinzial Rheinland. Besitzt er mehrere Schmuckstücke, ist es sinnvoll, sie in einer Kartei zusammenfassen. Wichtig ist, die Kartei regelmäßig zu aktualisieren und den Versicherer über Veränderungen wie den Zu- oder Verkauf eines Stücks zu informieren.(lks).

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