Vermietetes Haus ist kein Schonvermögen
MAINZ(dpa). Zur Finanzierung eines Prozesses muss ein Kläger notfalls sein Haus verkaufen, wenn er es nicht selbst bewohnt. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Nach Auffassung des Gerichts zählt ein solches Wohnhaus nicht zum Schonvermögen. Daher sei ein Verkauf zumutbar, der Kläger habe keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Az.: 10 Ta 36/09