Bausparverträge

Vermittler kann Provision weitergeben

Können sich Bausparer künftig öfter über Geld aus der Erstattung der Abschlussprovision freuen? Eine aktuelle Entscheidung der Bafin lässt Verbraucher hoffen.

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FRANKFURT / MAIN. Vermittlern von Bausparverträgen ist es nicht mehr grundsätzlich verboten, Abschlussprovisionen an Kunden weiterzugeben.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Frankfurt am Main veröffentlichte Anfang Dezember ein Schreiben, in dem sie in Bezug auf die Rückzahlung der Provision eine Änderung ihrer Rechtsansicht mitteilte.

Wörtlich heißt es dort: "Die Erstattung der Abschlussgebühr für Bausparverträge durch Vermittler werde ich nicht mehr grundsätzlich als Abweichung von den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge ansehen."

Ausdrücklich behält sich die Bafin aber vor, konkrete Einzelfälle daraufhin zu prüfen, ob nicht doch ein Verstoß gegen die Allgemeinen Bedingungen vorliegt - etwa dann, wenn die Erstattung der Bausparkasse direkt zuzurechnen ist.

Mit dem Schreiben reagiert die Bafin auf einen Vorstoß des Frankfurter Finanzberaters Max Herbst, der im Sommer mit dem Online-Portal "meinbausparvertrag.de" für viel Wirbel unter den Bausparkassen gesorgt hatte.

Sein Konzept: Bausparer informieren sich auf der Webseite über die verschiedenen Bauspartarife und bekommen bei Abschluss eines Vertrags über das Portal die Hälfte der Abschlussprovision erstattet - quasi als Belohnung für die Selbstberatung.

Eine Bafin-Auslegungsentscheidung, die eine solche Provisionsweitergabe per se für rechtswidrig hielt, sowie eine einstweilige Verfügung eines Landesbausparkassen-Verbandes führten jedoch dazu, dass Max Herbst das Online-Portal ruhen ließ.

Der Finanzberater arbeitet jetzt an einem neuen Modell für Online-Bausparverträge. Von der jüngsten Bafin-Entscheidung fühlt er sich in seinem Vorhaben gestärkt. (juk)

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