Bausparverträge

Vermittler kann Provision weitergeben

Können sich Bausparer künftig öfter über Geld aus der Erstattung der Abschlussprovision freuen? Eine aktuelle Entscheidung der Bafin lässt Verbraucher hoffen.

Veröffentlicht:

FRANKFURT / MAIN. Vermittlern von Bausparverträgen ist es nicht mehr grundsätzlich verboten, Abschlussprovisionen an Kunden weiterzugeben.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Frankfurt am Main veröffentlichte Anfang Dezember ein Schreiben, in dem sie in Bezug auf die Rückzahlung der Provision eine Änderung ihrer Rechtsansicht mitteilte.

Wörtlich heißt es dort: "Die Erstattung der Abschlussgebühr für Bausparverträge durch Vermittler werde ich nicht mehr grundsätzlich als Abweichung von den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge ansehen."

Ausdrücklich behält sich die Bafin aber vor, konkrete Einzelfälle daraufhin zu prüfen, ob nicht doch ein Verstoß gegen die Allgemeinen Bedingungen vorliegt - etwa dann, wenn die Erstattung der Bausparkasse direkt zuzurechnen ist.

Mit dem Schreiben reagiert die Bafin auf einen Vorstoß des Frankfurter Finanzberaters Max Herbst, der im Sommer mit dem Online-Portal "meinbausparvertrag.de" für viel Wirbel unter den Bausparkassen gesorgt hatte.

Sein Konzept: Bausparer informieren sich auf der Webseite über die verschiedenen Bauspartarife und bekommen bei Abschluss eines Vertrags über das Portal die Hälfte der Abschlussprovision erstattet - quasi als Belohnung für die Selbstberatung.

Eine Bafin-Auslegungsentscheidung, die eine solche Provisionsweitergabe per se für rechtswidrig hielt, sowie eine einstweilige Verfügung eines Landesbausparkassen-Verbandes führten jedoch dazu, dass Max Herbst das Online-Portal ruhen ließ.

Der Finanzberater arbeitet jetzt an einem neuen Modell für Online-Bausparverträge. Von der jüngsten Bafin-Entscheidung fühlt er sich in seinem Vorhaben gestärkt. (juk)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte unter Druck die richtigen Entscheidungen treffen, Dr. Burda?

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?

Eine Krankenpfleger analysiert das gerade aufgenommene Röntgenbild eines älteren Patienten auf einem Computermonitor.

© izusek / Getty Images / iStock

Unterschiedliche DXA-Scores wichtig

Osteoporose bei Männern: Tipps zur Diagnostik und Therapie

Äpfel und eine Flasche Apfelessig

© Sea Wave / stock.adobe.com

Kasuistik

Apfelessig-Diät verursachte Leberschädigung