NRW

Versandapotheken am Pranger

Online-Versandapotheken verstoßen teils gegen die Apothekenbetriebsordnung. Diesen Vorwurf erheben Verbraucherschützer in NRW nach Testkäufen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

KÖLN. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) hat Versandapotheken ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Viele Anbieter verhalten sich bei der Abgabe von Medikamenten mit Missbrauchspotenzial nicht angemessen, lautet der Vorwurf. Auch bei der Information und Beratung der Kunden sehen die Verbraucherschützer Mängel.

Basis der Kritik sind Testkäufe vom April dieses Jahres. Dabei hatten zwei Testkäuferinnen bei 50 großen Internetapotheken ein nicht verschreibungspflichtiges Schlafmittel mit dem Wirkstoff Diphenhydramin bestellt.

Sie verlangten jeweils fünf Packungen mit 20 Tabletten à 50 Gramm Diphenhydramin. In einer E-Mail äußerten die vermeintlichen Kundinnen einen Beratungswunsch. Sie gaben an, dass sie seit längerem an Schlafstörungen leiden und ein Mittel benötigen, das auf Dauer gut verträglich ist.

30 Versandapotheken, also 60 Prozent, verschickten die fünf Packungen, obwohl die empfohlene maximale Einnahmedauer von 14 Tagen nach Angaben der VZ NRW bereits mit einer Packung überschritten ist.

"Dieses Ergebnis ist aus Gründen der Arzneimittelsicherheit untragbar und zeigt, dass man im Internet leicht Medikamente in missbräuchlicher Weise bestellen kann", heißt es in der Untersuchung.

Lediglich fünf Apotheken lehnten die Medikamentenabgabe ab, was die Verbraucherschützer als die einzig akzeptable Vorgehensweise ansehen. Acht Versandapotheken gaben zwar nur eine Packung ab, keine von ihnen riet aber zu einer kleineren Packungsgröße.

90 Prozent der Apotheken reagierten auf den Beratungswunsch. Allerdings griffen die Mitarbeiter dabei nur in 17 Fällen (37,8 Prozent) zum Telefonhörer, die anderen schickten eine Mail. Nach Angaben der Verbraucherschützer reagierten die Unternehmen in der Regel schnell.

86,7 Prozent der antwortenden Apotheken erklärten ausdrücklich, dass das Mittel nur zur kurzfristigen Behandlung geeignet sei. Nur je 26,67 Prozent wiesen auf die Suchtgefahr hin und nannten Neben- und Wechselwirkungen.

"Während zwei Drittel der befragten Apotheken zur ärztlichen Abklärung rieten, fragten weniger als ein Drittel (28,9 Prozent) nach bestehender Medikation oder Vorbehandlung und selbst wenn, gingen häufig die Berater nicht weiter darauf ein."

Der Chef der VZ NRW Klaus Müller appelliert an die Aufsichtsbehörden, den Versandapotheken strengere Aufklärungs- und Abgaberegeln zu verordnen.

"Unterm Strich nehmen die Versandapotheken ihre Informations- und Beratungspflichten nicht ernst genug und ignorieren die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung", lautet Müllers Fazit aus den Testkäufen.

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