Urteil
BGH klärt GOÄ-Abrechnung einer Astigmatismus-OP mit Femtosekundenlaser
Der Privatversicherer gestand dem Augenarzt einen Zuschlag für ambulante Laseranwendung zu, akzeptierte aber die gesonderte Abrechnung des Femto-Lasers nicht. Zu Recht sagt der Bundesgerichtshof.