Versprochener Gewinn muss auch ausgezahlt werden

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KÖLN (dpa). Wer einen Gewinn verspricht, muss ihn auch auszahlen. Eine Versandfirma, die mit einem hohen Geldgewinn köderte, dann aber nicht zahlte, muss daher nun doch bezahlen. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) verurteilte einen "Shopping"-Anbieter zur Gewinn-Auszahlung von 13 400 Euro an den Kläger. Dieser hatte zusammen mit einem Katalog eine "offizielle Gewinnmitteilung" zugesandt bekommen: "Und nun halten Sie sich fest, (...), das Unglaubliche ist wahr geworden: Die NGA Nationale Glücks- Agentur hat uns mitgeteilt, dass auf Ihre persönliche Losnummer ein Gewinn in Höhe von 13 400 Euro entfallen ist." Er klebte die Losmarke auf die Gewinnmitteilung und schickte sie mit einer Bestellung ab. Die Waren kamen, das Geld nicht, der Geprellte klagte.

Az.: 21 U 2/10

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