Versprochener Gewinn muss auch ausgezahlt werden

Veröffentlicht:

KÖLN (dpa). Wer einen Gewinn verspricht, muss ihn auch auszahlen. Eine Versandfirma, die mit einem hohen Geldgewinn köderte, dann aber nicht zahlte, muss daher nun doch bezahlen. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) verurteilte einen "Shopping"-Anbieter zur Gewinn-Auszahlung von 13 400 Euro an den Kläger. Dieser hatte zusammen mit einem Katalog eine "offizielle Gewinnmitteilung" zugesandt bekommen: "Und nun halten Sie sich fest, (...), das Unglaubliche ist wahr geworden: Die NGA Nationale Glücks- Agentur hat uns mitgeteilt, dass auf Ihre persönliche Losnummer ein Gewinn in Höhe von 13 400 Euro entfallen ist." Er klebte die Losmarke auf die Gewinnmitteilung und schickte sie mit einer Bestellung ab. Die Waren kamen, das Geld nicht, der Geprellte klagte.

Az.: 21 U 2/10

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

GKV in der Krise – warum ist das Klassenzimmer die Lösung, DAK-Chef Storm und BVKJ-Präsident Hubmann?

BAM-Kongress 2025

Brustschmerz in der Hausarztpraxis: Was tun?

Lesetipps
Nahaufnahme wie eine Kind ein orales Medikament einnimmt.

© Ermolaev Alexandr / stock.adobe.com

Häufiges Problem bei Kindern

Nach Medikamentengabe gespuckt – was tun?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung