Jahresbericht

Verstoß gegen Kodex: Pharmaunternehmen muss 15000 Euro zahlen

Der Verein für freiwillige Selbstkontrolle in der Arzneimittelindustrie (FSA) beschäftigte sich 2020 mit zehn Beanstandungen. 2019 waren es noch 40.

Veröffentlicht:
Präsenzmessen fanden 2020 kaum statt - entsprechend niedrig ist die Zahl der beim FSA eingegangenen Beanstandungen.

Präsenzmessen fanden 2020 kaum statt - entsprechend niedrig ist die Zahl der beim FSA eingegangenen Beanstandungen.

© © natros / stock.adobe.com

Berlin. Weniger Veranstaltungen, weniger Risiko, etwas falsch zu machen: Im Pandemie-Jahr 2020 sind beim Pharma-Selbstkontrollverein FSA kaum Beanstandungen eingegangen Mit lediglich zehn Verfahren musste sich die Schiedsstelle des Vereins befassen. Zum Vergleich: 2019 wurden 40 Verfahren geführt, im Jahr davor 36. Das geht aus dem aktuellen FSA-Jahresbericht hervor, der am Montag veröffentlicht wurde.

Konkret ging es bei den Beanstandungen in 2020 ausschließlich um den Paragrafen 20 des „Kodex Fachkreise“: Darin haben sich die dem Verein angeschlossenen 53 Pharma-Unternehmen verpflichtet, bei Veranstaltungen die Auswahl des Tagungsortes und der Tagungsstätte allein nach sachlichen Gesichtspunkten zu treffen und den wissenschaftlichen Charakter einer Veranstaltung zu betonen.

Der Grund für die geringe Zahl an Beanstandungen liege in den vielen abgesagten Präsenzveranstaltungen so Pressesprecher Florian Meidenbauer auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“. Acht der zehn eingeleiteten Verfahren seien aus formalen Gründen eingestellt worden, weil sie nicht ausreichend begründet waren. „Wenn die Beanstandungen dann außerdem noch anonym eingereicht werden, wird die Möglichkeit zur Klärung offener Fragen kaum genutzt.“

Nur ein Kodex-Verstoß

Einen Verstoß gegen den Kodex stellte das Gremium bei einem Ausstellungsstand eines großen Pharmaherstellers fest. Bei einem medizinischen Fachkongress hatte das Unternehmen einen Stand konzipiert, der mit Freizeitmöbeln, Kunstrasen und einem alten VW-Bulli ausgestattet war.

Dieser „Wohlfühlbereich“ habe den Freizeitcharakter des Standes in den Vordergrund gerückt und damit gegen § 20 Abs. 2 des Ethik-Kodex verstoßen, heißt es in dem Jahresbericht. Der Hersteller wurde dazu verpflichtet, 15.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen.

In einem anderen Fall dagegen konnte der FSA keinen Verstoß erkennen. Konkret ging es um ein auf einer Veranstaltung angebotenes Gewinnspiel, bei dem Ärzte ein Fläschen Olivenöl im Wert von 4,50 Euro gewinnen konnten. Die Hinweisgeber wollten darin einen Verstoß gegen das Geschenkeverbot sehen.

Für die FSA-Schiedsstelle steht gemäß ihrer bisherigen Spruchpraxis jedoch ein Gewinn im Wert von bis zu 30 Euro in einem angemessenen Verhältnis. Damit erwies sich die Beanstandung als unbegründet, das Verfahren wurde eingestellt. (kaha)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview mit Tessa Wolf von AstraZeneca

„Wir könnten die Anzahl unserer Studien verdoppeln!“

Kommentare
Von der Grundlagenforschung zu wegweisenden Therapien

© Alnylam

Pionier der RNAi-Technologie

Von der Grundlagenforschung zu wegweisenden Therapien

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Alnylam Germany GmbH, München
Dr. Antigone Fritz und Hubertus Müller sitzen trocken am PC. Dort zu sehen: ein Bild vom Hochwasser in Erftstadt vor drei Jahren.

© MLP

Gut abgesichert bei Naturkatastrophen

Hochwasser in der Praxis? Ein Fall für die Versicherung!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MLP
KI-Einsatz mit Robotern im Krankenhaus oder in der ambulanten Pflege? In Deutschland noch schwer vorstellbar. Aber vielleicht ist das dieZukunft. Ein Feld auch für die Geldanlage.

© sirisakboakaew / stock.adobe.com

Interview zum Thema Geldanlage

KI für Anleger: „Ich sollte verstehen, in was ich investiere“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was in die elektronische Patientenakte gehört – und was nicht

NVL Asthma und GINA-Leitlinie

Asthma – das ist neu in den Leitlinien

Diabetische Notfälle

Ketoazidose: Wichtige Aspekte für die Praxis

Lesetipps
Ein Hanfblatt liegt auf hellem Stein.

© yuliachupina / stock.adobe.com

Bei Schmerzen

Cannabinoide als Chance den Opioid-Verbrauch zu reduzieren