Jahresbericht
Verstoß gegen Kodex: Pharmaunternehmen muss 15000 Euro zahlen
Der Verein für freiwillige Selbstkontrolle in der Arzneimittelindustrie (FSA) beschäftigte sich 2020 mit zehn Beanstandungen. 2019 waren es noch 40.
Veröffentlicht:Berlin. Weniger Veranstaltungen, weniger Risiko, etwas falsch zu machen: Im Pandemie-Jahr 2020 sind beim Pharma-Selbstkontrollverein FSA kaum Beanstandungen eingegangen Mit lediglich zehn Verfahren musste sich die Schiedsstelle des Vereins befassen. Zum Vergleich: 2019 wurden 40 Verfahren geführt, im Jahr davor 36. Das geht aus dem aktuellen FSA-Jahresbericht hervor, der am Montag veröffentlicht wurde.
Konkret ging es bei den Beanstandungen in 2020 ausschließlich um den Paragrafen 20 des „Kodex Fachkreise“: Darin haben sich die dem Verein angeschlossenen 53 Pharma-Unternehmen verpflichtet, bei Veranstaltungen die Auswahl des Tagungsortes und der Tagungsstätte allein nach sachlichen Gesichtspunkten zu treffen und den wissenschaftlichen Charakter einer Veranstaltung zu betonen.
Der Grund für die geringe Zahl an Beanstandungen liege in den vielen abgesagten Präsenzveranstaltungen so Pressesprecher Florian Meidenbauer auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“. Acht der zehn eingeleiteten Verfahren seien aus formalen Gründen eingestellt worden, weil sie nicht ausreichend begründet waren. „Wenn die Beanstandungen dann außerdem noch anonym eingereicht werden, wird die Möglichkeit zur Klärung offener Fragen kaum genutzt.“
Nur ein Kodex-Verstoß
Einen Verstoß gegen den Kodex stellte das Gremium bei einem Ausstellungsstand eines großen Pharmaherstellers fest. Bei einem medizinischen Fachkongress hatte das Unternehmen einen Stand konzipiert, der mit Freizeitmöbeln, Kunstrasen und einem alten VW-Bulli ausgestattet war.Dieser „Wohlfühlbereich“ habe den Freizeitcharakter des Standes in den Vordergrund gerückt und damit gegen § 20 Abs. 2 des Ethik-Kodex verstoßen, heißt es in dem Jahresbericht. Der Hersteller wurde dazu verpflichtet, 15.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen.
In einem anderen Fall dagegen konnte der FSA keinen Verstoß erkennen. Konkret ging es um ein auf einer Veranstaltung angebotenes Gewinnspiel, bei dem Ärzte ein Fläschen Olivenöl im Wert von 4,50 Euro gewinnen konnten. Die Hinweisgeber wollten darin einen Verstoß gegen das Geschenkeverbot sehen.
Für die FSA-Schiedsstelle steht gemäß ihrer bisherigen Spruchpraxis jedoch ein Gewinn im Wert von bis zu 30 Euro in einem angemessenen Verhältnis. Damit erwies sich die Beanstandung als unbegründet, das Verfahren wurde eingestellt. (kaha)