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Haftpflichtschutz

Vertrag für Hebammen verlängert

Freiberufliche Hebammen müssen sich nun doch nicht sorgen, dass sie ab Mitte 2016 ohne Versicherungsschutz dastehen.

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KÖLN. Der Haftpflichtversicherungsschutz für freiberufliche Hebammen ist bis Mitte 2018 gesichert. Das für den Gruppenvertrag mit dem Deutschen Hebammenverband (DHV) zuständige Versichererkonsortium hat ein Angebot zur Verlängerung des Ende Juni 2016 auslaufenden Vertrags vorgelegt. Es steht jetzt den 18.500 DHV-Mitgliedern offen.

Der DHV begrüßt zwar, dass der Versicherungsschutz über Mitte 2016 hinaus garantiert ist, kritisiert aber die weiter steigenden Kosten.

Freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe müssen seit 1. Juli über den Gruppenvertrag 6274 Euro im Jahr bezahlen. Ihre Belastung wird sich ab Mitte 2016 um rund neun Prozent erhöhen. 2017 ist eine weitere Anhebung um elf Prozent vorgesehen.

Allerdings bieten längst nicht alle Hebammen Geburtshilfe an. "Der Großteil der freiberuflichen Hebammen, die keine Geburtshilfe machen, bezahlt nach wie vor weniger als 1000 Euro pro Jahr für den Versicherungsschutz", betont Stefan Liebl, Sprecher der Versicherungskammer Bayern, die das Konsortium führt.

Grund für die steigenden Prämien sind nicht mehr Schäden, sondern steigende Schadenzahlungen der Versicherer für die Therapie- und Pflegekosten, aber auch für Rentenansprüche, Schmerzensgeld und Weiteres. "Bei schweren Geburtsfehlern liegen die Kosten heute im Schnitt bei 2,6 Millionen Euro", sagt Liebl. Das Konsortium leistet bis zu sechs Millionen Euro.

Der DHV beklagt, dass die bislang von der Politik auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Unterstützung der Hebammen wie der von den Krankenkassen zu zahlende Sicherstellungszuschlag und ihr Regressverzicht nicht ausreichen. Der Verband fordert zusätzlich die Einführung eines Haftungsfonds, der bei besonders teuren Schäden einspringt. (iss)

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