Vertrauensschutz nach Zulassung verbessert
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den Vertrauensschutz nach einer Zulassung oder Ermächtigung verbessert. Leistungen, die vor Bekanntwerden eines Widerspruchs unter der Zulassung erbracht wurden, werden demnach auch honoriert.