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„ÄrzteTag“-Podcast

Wie gefährlich ist eine zu ausgeprägte Arbeitsteilung in der BAG, Frau Vogtmeier?

Jeder Arzt, jede Ärztin in einer BAG muss sich „ausreichend“ an der Versorgung beteiligen. Sonst könnte die Zulassung in Gefahr geraten, hat jüngst das Landessozialgericht München geurteilt. Welche Konsequenzen hat das Urteil für die Organisation in einem MVZ oder einer BAG? Darüber sprechen wir im „ÄrzteTag“-Podcast mit der Fachanwältin Katharina Vogtmeier.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

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Wenn die Fallzahlen eines Arztes oder einer Ärztin, der oder die in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) tätig ist, einbrechen, fast bis auf null, dann kann die Zulassung in Gefahr geraten. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts München, das einen Hausarzt in einer BAG betraf, der plötzlich fast ausschließlich Bereitschaftsdienste absolvierte, aber im Regelbetrieb der Praxis kaum noch Behandlungsfälle abrechnete.

Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert Katharina Vogtmeier von der Kanzlei D+B Law in Berlin, wie leicht es bei arbeitsteilig organisierten BAG und MVZ zum Fall eines Zulassungsentzugs kommen kann. In der Regel, so die Fachanwältin für Medizinrecht, spreche der Zulassungsausschuss vor dem Entzug der vertragsärztlichen Zulassung eine Warnung aus.

Im Gespräch erläutert sie, welchen Anteil der Durchschnittsfallzahlen ein Vertragsarzt in etwa unterschreiten muss, bevor die Zulassung gefährdet ist. Eine Arbeitsteilung „einer macht ein bisschen mehr Management, ein bisschen weniger medizinische Versorgung“ dürfte in der Regel nicht problematisch sein, so die Einschätzung Vogtmeiers – mehr als Leitplanken liefere die Rechtsprechung bisher nicht.

Sie gibt auch eine Einschätzung dazu ab, ob das Urteil beim Bundessozialgericht halten könnte oder nicht, welche Konsequenzen das für die BAG hätte und wie die Gemeinschaft den Vertragsarztsitz noch hätte retten können.

Im Podcast geht es auch um steuerliche Aspekte einer Arbeitsteilung in ärztlichen Gemeinschaftspraxen. Hier hatte der Bundesfinanzhof im März ein einschlägiges Urteil gefällt. Ob und wann die Arbeitsteilung zu einer Gewerbesteuerpflicht einer BAG oder eines MVZ führen kann, auch dazu nimmt Rechstanwältin Katharina Vogtmeier im Gespräch Stellung.

Aktenzeichen:

Landessozialgericht München, Az.: L 12 KA 8/24

Bundesfinanzhof, Az.: VIII R 4/22

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